Hallo liebes Forum,
folgender Fall stelle ich mir vor und möchte euch um eure Meinung bitten.
Es geht um einen PKW Kauf von Privat zu Privat. Bei der Besichtigung ist das Fahrzeug nicht angemeldet. Verkäufer V verkauft einen PKW für 20t€ an Käufer K. Im Fahrzeugbrief ist ein Halter eingetragen, der jedoch nicht V ist. V sagt, dass er das Fahrzeug vor 2 Wochen gekauft habe, es mit einem Kurzzeitkennzeichen überführt habe und festgestellt hat, dass er mit dem Fahrzeug nicht zurecht kommt. Deshalb verkaufe er es jetzt. Da V nicht im Fahrzeugbrief steht, möchte K einen Kaufvertrag sehen, um sicherzugehen, dass das Fahrzeug tatsächlich in seinem Besitz ist. Da das Fahrzeug gerade bei der Lebensgefährtin von V besichtigt wird und V einige Kilometer entfernt wohnt und der Kaufvertrag dort ist, glaubt K dem Verkäufer V dass er der rechtmäßige Besitzer ist, da V im Besitz des Fahrzeugbriefes, Fahrzeugscheines und der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist.
Der Kaufvertrag wird handschriftlich abgeschlossen ohne formelle Grundlage, da V keinen Kaufvertrag hat.
Frage: Ist V rechtmäßiger Besitzer mit diesen Unterlagen, und wenn nicht, wie hätte K dessen Rechtmäßigkeit nachprüfen können? Was ist im Falle, dass der PKW gestohlen ist?
Weiter: Der PKW wurde als unfallfrei verkauft. Auf der Heimfahrt mit dem PKW fällt K auf, dass das Lenkrad bei Geradestellung nach links zieht. Weiter fällt ihm auf bei Begutachtung des Bordcomputers, dass der nächste Service erst in 200tkm sein soll. Wechsel des Pollenfilters, der Bremsbeläge etc haben ähnlich hohe Werte. Diese unplausiblen Werte suggerieren eine Manipulation des Bordcomputers. Wenige Kilometer später leuchtet eine Warnmeldung auf, dass mit der „Elektrischen Lenkradverriegelung“ etwas nicht i.O. ist und dass nach dem abschalten des Motors danach kein Wiederstart mehr möglich ist.
Zuhause angekommen hat K den PKW abgestellt und tatsächlich ist ein Wiederstart des Motors nicht mehr möglich. K hat nun ein defektes gerade erworbenen PKW zuhause stehen. Kann K den PKW wieder an den privaten Verkäufer zurückgeben?
MfG Jens
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