KFZ Kauf v. Priv. KFZ defekt + KV rechtens?

Hallo liebes Forum,
folgender Fall stelle ich mir vor und möchte euch um eure Meinung bitten.

Es geht um einen PKW Kauf von Privat zu Privat. Bei der Besichtigung ist das Fahrzeug nicht angemeldet. Verkäufer V verkauft einen PKW für 20t€ an Käufer K. Im Fahrzeugbrief ist ein Halter eingetragen, der jedoch nicht V ist. V sagt, dass er das Fahrzeug vor 2 Wochen gekauft habe, es mit einem Kurzzeitkennzeichen überführt habe und festgestellt hat, dass er mit dem Fahrzeug nicht zurecht kommt. Deshalb verkaufe er es jetzt. Da V nicht im Fahrzeugbrief steht, möchte K einen Kaufvertrag sehen, um sicherzugehen, dass das Fahrzeug tatsächlich in seinem Besitz ist. Da das Fahrzeug gerade bei der Lebensgefährtin von V besichtigt wird und V einige Kilometer entfernt wohnt und der Kaufvertrag dort ist, glaubt K dem Verkäufer V dass er der rechtmäßige Besitzer ist, da V im Besitz des Fahrzeugbriefes, Fahrzeugscheines und der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist.

Der Kaufvertrag wird handschriftlich abgeschlossen ohne formelle Grundlage, da V keinen Kaufvertrag hat.

Frage: Ist V rechtmäßiger Besitzer mit diesen Unterlagen, und wenn nicht, wie hätte K dessen Rechtmäßigkeit nachprüfen können? Was ist im Falle, dass der PKW gestohlen ist?

Weiter: Der PKW wurde als unfallfrei verkauft. Auf der Heimfahrt mit dem PKW fällt K auf, dass das Lenkrad bei Geradestellung nach links zieht. Weiter fällt ihm auf bei Begutachtung des Bordcomputers, dass der nächste Service erst in 200tkm sein soll. Wechsel des Pollenfilters, der Bremsbeläge etc haben ähnlich hohe Werte. Diese unplausiblen Werte suggerieren eine Manipulation des Bordcomputers. Wenige Kilometer später leuchtet eine Warnmeldung auf, dass mit der „Elektrischen Lenkradverriegelung“ etwas nicht i.O. ist und dass nach dem abschalten des Motors danach kein Wiederstart mehr möglich ist.

Zuhause angekommen hat K den PKW abgestellt und tatsächlich ist ein Wiederstart des Motors nicht mehr möglich. K hat nun ein defektes gerade erworbenen PKW zuhause stehen. Kann K den PKW wieder an den privaten Verkäufer zurückgeben?

MfG Jens

Hallo,

Der Kaufvertrag wird handschriftlich abgeschlossen ohne
formelle Grundlage, da V keinen Kaufvertrag hat.

und was genau steht da drin?

Das ist für die Beantwortung weiterer Fragen nicht ganz unwichtig.

Gewährleistungsausschluss?

Gruß

S.J.

Guten Tag,

es steht kein Gewährleistungsausschluss drin.

Gruß Jens

Hallo,

es steht kein Gewährleistungsausschluss drin.

dann bestehen ggf. Ansprüche aus BGB § 433 ff.

Was sagt der Verkäufer denn zu der ganzen Geschichte?

Gruß

S.J.

Hi
jetzt mal im ernst , tut sowas nicht weh ?

Hier ist aber nun wirklich alles Missachtet worden , was zu missachten ging .
jetzt mal ganz egal welcher Paragraph für Betrug uva zuständig sein könnte , der Käufer müsste wegen Dummheit bestraft werden !

A . ist es doch bald jedem Bekannt , das nirgendwo soviel über den Tisch gezogen wird , wie bei gebrauchten Autos !

B . lege ich keine 20 tausend Tacken hin , für eine Katze im Sack.
jeder TÜV /Dekra / GÜS Betrieb bietet für 30,- Euro einen Gebrauchtwagen - Check an

C . das leichteste zu prüfen wieviel km der Wagen wirklich hat , ist das Serviceheft , es kann keine Inspektion bei 220.000 km gemacht worden sein , wenn auf dem Tacho nur 90.000 stehen.

C-2 , wenn ich diesen Betrag hinlege , mache ich mich doch über das Auto schlau , schreibe mir ehemaliges Kennzeichen oder die Fahrgestellnummer auf , fahre zu einer Werksvertretung und die können im Computer den Kilometerstand abrufen und den letzten Besitzer .

D . wenn es nicht um ein Bastlerauto von vorne herein geht , mache ich einen ordentlichen Kaufvertrag , mit genauen Angaben , auf vielen Auto -Internetsiten sind die per PDF ausdruckbar , auf der ADAC Seite , bei der Volvo Club Seite , bei der Opel Calibra Seite usw usw usw .
wenn der Verkäufer keinen hat , legt man den dann einfach hin , mit der bitte diesen Vordruck zu nehmen.
macht er das , hast du dich rechtlich korrekt abgesichert , will er das nicht … dann ist da was faul

E . und et last , wenn ich von Privat kaufe und es um diese Summe geht , nehme ich einen Zeugen mit , der nicht verwand oder verschwägert ist

E-2 und wenn der Verkäufer einem nicht „echt“ erscheint , dann jemand der Eindruck erweckt , einen Türsteher oder so… :smile:)

jetzt hast du eine Meinung , zwar keine rechtliche Sache , aber es könnte trotztdem Sein , das ich die Akte auf den Tisch bekomme , die Firma mit dem grünen D als Logo , prüft nämlich manchmal so Fälle

Toni

Hallo,

D . wenn es nicht um ein Bastlerauto von vorne herein geht ,
mache ich einen ordentlichen Kaufvertrag , mit genauen Angaben
, auf vielen Auto -Internetsiten sind die per PDF ausdruckbar
, auf der ADAC Seite , bei der Volvo Club Seite , bei der Opel
Calibra Seite usw usw usw .

wenn der Verkäufer keinen hat , legt man den dann einfach hin
, mit der bitte diesen Vordruck zu nehmen.

da in den Formularverträgen in der Regel immer ein Gewährleistungsausschluss enthalten ist, war es in diesem Fall eine kluge Entscheidung, nicht auf so einen Vordruck zurück zu greifen. Zumindest darauf kann sich der Verkäufer nun nicht berufen, was den Käufer in eine rechtlich sehr komfortable Situation versetzt.

Ansonsten stimme ich Dir zu. Da hat sich jemand tüchtig über den Tisch ziehen lassen.

Gruß

S.J.