Hallo,
insofern würde ich dann zumindest versuchen den kaufvertrag
anzufechten aufgrund irrtum in der erklärung
Deiner Argumentation folgend würde bei jedem Mangel, der im Rahmen der Sachmängelhaftung behoben wird, ein Anspruch auf Rückabwicklung bestehen.
Die Sache war nicht frei von Sachmängeln. Ergo musste der Verkäufer, um § 433 gerecht zu werden, die Sache instand setzen. Nun kann er sie mangelfrei und vertragsgemäß liefern. Thats it.
Möchte der Käufer ein Auto, welches noch nie repariert wurde, muss er das halt einzelvertraglich so vereinbaren. Tut er das nicht hat er auch keinen Anspruch darauf.
Gruß
S.J.