das könnte doch mit sicherheit vielfältige Gründe haben, da
man ja nicht weiß was genau vereinbart wurde. Siehe z.b. auch
Gehen wir mal vom üblichen aus, solange wir nichts näheres
wissen.
mein Beispiel mit dem Unfallwagen. Wenn man mir einen Wagen
anbietet, welcher unfallfrei ist, und beim abmelden baut der
aktuelle Eigentümer einen Unfall, so kann er mir danach eben
keinen Wagen mehr anbieten, der die Eigenschaft „unfallfrei“
besitzt. Demzufolge kann der Vertrag so auch nicht mehr
erfüllt werden. Kann theoretisch ja sein, dass es ähnliche
Da gibt es einen kleinen Unterschied: Unfallwagen bleibt
Unfallwagen. Andere Sachen kann man beheben womit wieder eine
Mangelfreiheit eintritt.
auch einen Unfallwagen kann man reparieren womit der Mangel wieder beseitigt wäre, ändert aber eben nichts an der tatsache, dass ein verkäufer den kaufvertrag dann nicht mehr erfüllen kann
Absprachen in Bezug auf z.b. Getriebe gibt z.b. wenn es als
Schadensfrei deklariert wurde? In dem Moment wo das Getriebe
Jetzt geht mit Dir aber ein wenig die Phantasie durch. Solange
in dem konkreten Fall derartige Absprachen nicht erwähnt
wurden, gehe ich einfach davon aus, dass solche nicht
bestehen.
dann aber kaputt geht ist das Getriebe ja defacto nicht mehr
Schadensfrei, auch wenn der Mangel beseitigt wurde oder sehe
ich das falsch?
Siehst Du falsch. Demnach wäre ja jedes Auto, was irgendwann
mal wegen irgendeiner Reparatur in der Werkstatt war,
mangelhaft. Ist aber nicht so. Wenn ein Mangel behoben wurde,
gilt die Sache nicht mehr als mangelhaft.
das auto an sich nicht, da die mängel ja repariert wurden, aber die einzelnen teile sind eben dann nicht mehr schadensfrei
für mich ist das schon ein unterschied ob z.b. der wagen mal einen motorschaden hatte, welcher repariert wurde und dieser motor sich aber noch im auto befindet oder ob z.b. ein austauschmotor eingebaut wurde.
in beiden fällen ist die sache frei von mängeln und trotzdem ergeben sich hieraus unterschiedliche bewertungen vom auto
ein auto mit einem neuen austauschmotor hat einen höheren wert, als ein auto mit einem reparierten motor, da die wahrscheinlichkeit, dass der aktuelle motor kaputt geht höher ist als bei einem austauschmotor. insofern ist das also wertmindernd. ähnlich kann ich mir das beim getriebe vorstellen. das getriebe wurde zwar repariert, trotzdem ist durch den schaden für mich der wert des getriebes und damit der wert des autos gesunken unabhängig davon, ob das getriebe repariert und der mangel erstmal behoben wurde.
insofern würde ich dann zumindest versuchen den kaufvertrag anzufechten aufgrund irrtum in der erklärung
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Denn hätte der Wagen bereits vorAabschluss des Kaufvertrages einen bekannten Getriebeschaden gehabt, hätte ich das Auto zu diesem Preis nicht gekauft oder evtl sogar gar nicht gekauft
Gruß
S.J.
Gruß
Stefan