Dieser Staat hat die Lizenz zum Gelddrucken und nutzt es nicht: In den meisten eu. Staaten gibt es bereits die Möglichkeit des individuellen Kennzeichens (damit meine ich nicht, wenn ein Alexander Kloppstock, der am 23.04. geheiratet hat, sich das Kz. B-AK 234 erteilen und dafür 10 EUR abdrückt).
Ich meine damit zum Beispiel „B-ALEX1“ oder „M-WALDI“ oder „WÜ-RGER1“
Das Geltungsbedürfnis vieler Menschen ist schier grenzenlos und den Spaß lassen sich Überkandidelte bestimmt 1.100 EUR kosten. Soviel kommt bestimmt zusammen, dass irgendwo mal was gemacht werden kann, wo jetzt kein Geld mehr über ist.
ist es strafbar, den blauen EU-Streifen mit einem Aufkleber, z.B. einem persönlichen oder Firmenlogo zu überkleben ?
Danke für 1. die Aufmerksamkeit und 2. etwaige Antworten
ist es strafbar, den blauen EU-Streifen mit einem
Aufkleber, z.B. einem persönlichen oder Firmenlogo zu
überkleben ?
Danke für 1. die Aufmerksamkeit und 2. etwaige Antworten
Grüßle
HM
Hallo Herr Meyer!
zu 2.:
Natürlich ist es nicht erlaubt das Kennzeichen in irgendeiner
Form zu verändern oder zu bekleben. War die Frage eigentlich
ernst gemeint?
Gruss
Christian
wer es ganz genau nachlesen möchte:
StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
StVG § 22 Kennzeichenmissbrauch
zu finden bei www.juris.de
Dieser Staat hat die Lizenz zum Gelddrucken und nutzt es
nicht: In den meisten eu. Staaten gibt es bereits die
Möglichkeit des individuellen Kennzeichens (damit meine ich
nicht, wenn ein Alexander Kloppstock, der am 23.04. geheiratet
hat, sich das Kz. B-AK 234 erteilen und dafür 10 EUR
abdrückt).
Ich meine damit zum Beispiel „B-ALEX1“ oder „M-WALDI“ oder
„WÜ-RGER1“
Das Geltungsbedürfnis vieler Menschen ist schier grenzenlos
und den Spaß lassen sich Überkandidelte bestimmt 1.100 EUR
kosten. Soviel kommt bestimmt zusammen, dass irgendwo mal was
gemacht werden kann, wo jetzt kein Geld mehr über ist.
Vater Staat muss doch nicht jede Verrücktigkeit anbieten, auch wenn’s Cash bringen würde.
Außerdem ist die Obrigkeit gehalten, ihre Leistungen sich (lediglich) angemessen bezahlen zu lassen. Dem entsprechend könnte der Überkandidelte bei dem Angebot solcher Wunsch-Kennzeichen darauf klagen, dafür nur das zu zahlen, was heute ein Wunsch-Kennzeichen zusätzlich kostet. Mein Kenntnisstand : (fast ?) nichts.
ist es strafbar, den blauen EU-Streifen mit einem
Aufkleber, z.B. einem persönlichen oder Firmenlogo zu
überkleben ?
Da auch der blaue Streifen „amtlicher“ Teil ist, dürfte das Überkleben nicht zulässig sein.
Gruß
Karl
Danke für 1. die Aufmerksamkeit und 2. etwaige Antworten
nun ja, was die Wunschkennzeichen angeht, muss man vielleicht auch mal die Kosten auf Seiten der Verwaltungen sehen, die bei Einführung eines solchen Systems entstehen würden. D.h. vom KBA bis runter in jede einzelne Zulassungsstelle, von der Polizei bis zu den Versicherungen, … überall müsste die gesamte auf dem bisherigen Muster aufbauende Software, müssten sämtliche Formulare geändert werden. Da kommen schnell Millionenbeträge zusammen, die der Verkauf solcher Kennzeichen erst mal wieder reinspielen müsste. Wie lange es dauern würde, bis da unter dem Strich dann mal Gewinn gemacht würde, weiß ich nicht, aber angesichts knapper öffentlicher Kassen mit solchen Dingen momentan in Vorleistung zu gehen, wäre sicher nichts, was man dem Steuerzahler verkaufen könnte.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Wiz,
die Volksvertreter sterben auch so nicht an Herzdrücken, wenn es um das „Verkaufen“ neuer Erkenntnisse geht.
Meinst du, Österreich, Slovenien und vor allem Ungarn haben übervolle Ö-Kassen? Dort jedenfalls gibt es diese Kennzeichen.
Es muss nicht immer ein Millionengrab aus der Taufe gehoben werden. Softwareupdate für Zulassungsverwaltung und Kraftfahramt, Versicherungen und die Polizei"en" (es gibt ja Bundes- und Länderpolizei"en" ) und der Hase läuft.
Im Übrigen hatt ich vor Jahren schon den Vorläufer der 1€-Jobs in der Süddeutschen vorgeschlagen, dafür per Drohanrufe und richtig lieb per Hand geschriebenen Papierbriefen „Sie sind offensichtlich nicht ganz Herr Ihrer Sinne…“ echt ma Prügel bezogen (naja, Bezieher sollten nach meiner Auffassung auch 10 Stunden im Monat unentgeltlich …// aber man hält nicht für möglich, wer alles so SZ liest) und das werde ich (diesmal aber vorsichtshalber unter Pseudonym) diesmal auch machen. Ab 01.07.2007 gibts dann bestimmt auch Wunschkennzeichen ( Ich wünsche mir M-EYER1, lebenslang ).