Hallo!
Kann ich als normaler Bürger anhand des KFZ-Kennzeichens die Besitzerdaten ermitteln oder kann dieses nur die Polizei?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd
Hallo!
Kann ich als normaler Bürger anhand des KFZ-Kennzeichens die Besitzerdaten ermitteln oder kann dieses nur die Polizei?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd
Kann ich als normaler Bürger anhand des KFZ-Kennzeichens die
Besitzerdaten ermitteln oder kann dieses nur die Polizei?
Als normaler Bürger kannst Du das nicht. Aber „nur die Polizei“ ist auch nicht ganz richtig, es gibt eine Menge Behörden und Dienststellen, die das können. Allerdings dürfen die das - soweit ich weiß - auch nur wenn es wirklich notwendig ist. Hauptkommissar Horst kann nich mal eben die Adresse von der scharfen Schnecke aus der Disco rausbekommen (zumindest sollte er das nicht tun).
Hallo,
ich glaube,das kann,und darf nur die Polizei.
Sonst könnte ja jeder umherspionieren.
Wenn ich z.B. einen Wagen klauen möchte,wüsste Ich genau wo der Wagen Nachts steht,weil mit den Besitzerdaten weiß Ich dann auch die Adresse.
Sicherlich wird es tausend andere Gründe geben,warum das nicht für Jedermann einsehbar ist.
Was würdest Du sagen,wenn jeder in dein Konto sehen könnte!
Gruß,Jak
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Moin,
(zumindest sollte er das nicht tun).
Richtig. Aber er könnte jederzeit. Die Abfrage der Halterdaten ist absolute Routine die jeder Polizeibeamte von seinem PC aus machen kann.
Gruss Jakob
Hallo!
Kann ich als normaler Bürger anhand des KFZ-Kennzeichens die
Besitzerdaten ermitteln oder kann dieses nur die Polizei?
Wenn Dich was an dem Fahrzeughalter stört, anzeigen, das ist der offizielle Weg. Hat der dann die Anzeige erhalten und meldet sich, mit Ihm Kontakt aufnehmen und die Anzeige zurückziehen, dann kennst die Person
)
gruß
dennis
Hallo Bernd,
würdest Du in der Schweiz wohnen ginge es. Du gehst auf die Seite des Strassenverkehrsamt (bei uns Tüv), suchst Dir den Link auf der Seite, gibst das Nummernschild ein und Du kennst den Halter. Ich finde dies nicht gut, denn in der Schweiz kann jeder jeden Anzeigen. Google mal das Züricher Strassenverkehrsamt und gib bei Nummernschild ein:
ZH (und eine 4,5 oder 6stellige Nummer). Mit ein wenig Glück hast Du die Daten eines Schweizer Autofahrers…Hier der Link:
http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/dienstleis…
Hallo,
wenn Du ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kannst, bekommst Du die Halterdaten von der zuständigen Zulassungsstelle. Soweit die Theorie. In der Praxis wird dies höchst unterschiedlich gehandhabt. Als Anwalt reicht ein Standardsatz und ich habe die Daten.
BTW: Und bevor jetzt jemand auf dumme Ideen kommt: Das ist keine Dienstleistung die Anwälte separat anbieten, sondern ein ganz normaler Vorgang im Rahmen der Mandatsbearbeitung. Kein anständig arbeitender Kollege wird „nur mal so“ für ihm ansonsten unbekannte Leute entsprechende Daten abfragen.
Gruß vom Wiz
kleine Korrektur…
Hallo,
…wenn Du ein „berechtigtes Interesse“ schriftlich nachweisen kannst, bekommst Du gegen eine geringe Gebühr die Halterdaten von der zuständigen Zulassungsstelle. Dazu ist der Personalausweis mitzubringen, denn der wird auf den Antrag den man ausfüllen muß kopiert.
…Soweit die Theorie. In der Praxis wird dies höchst unterschiedlich gehandhabt…
In der Praxis ist die „Halterauskunft an privat“ tägliches Geschäft, wird aber etwas anders durchgeführt als die „Halterauskunft RA“.
Gruß
SuTiKa
Hallo Bernd
Wenn Dich der Fahrer/Halter geschädigt hat, besteht evtl. die Möglichkeit über den Zentralruf der Versicherer an seine Daten zu kommen. Das hängt aber auch davon ab, wen Du dann grad auf der anderen Seite am Telefon hast.
Gruß
Jörg