Hallo,
einen Rechtsanspruch auf die Herausgabe der Daten von Fahrzeughaltern hat der Vermieter nicht. Mieter und/oder deren Besucher haben dem Vermieter auch auf Verlangen keine Auskunft über das Kennzeichen zu geben. Wie wäre es aber, wenn die Mieter und all jene, die einen Parkplatz auf dem Gelände haben diesen mit dem eigenen Kennzeichen ausweisen. Man muss daher nur zu einem Prägeunternehmen gehen, das Kennzeichen herstellt.
Angenommen ein Vermieter kündigt folgendes an:
Da bei dem Vermieter auf dem Hof „Parkchaos“ herrscht, kündigt
er an Halteranfragen bei der Polizei zu stellen und die Kosten
dafür den Falschparkern aufzuerlegen.
Er muss zuerst mal klären warum und weshalb sich diese dort befinden, ob er geeigenet Massnahmen eingeleitet hat, die jedem anderen Verkehrsteilnehemr ersichtlich machen, dass hier nicht geparkt werden darf ( Privatparkplatz, Nur für Anwohner, oder die Schilder mit Kennzeichen ). Sidn diese Massnahmen vergesen worden wird er nicht einmal jemand begründet abschleppen lassen können. Wobei dann immer nicht geklärt sein wird, wer die Kosten zu tragen hat.
Zusätzlich fordert er jeden Mieter auf, ihm das eigene
Autokennzeichen mitzuteilen.
Gibt es eine Rechtsgrundlage, die dem Vermieter so was
erlaubt?
Nein, es sollte jedoch im Interese alle sein, dass hier geregelte Verhältnisse eintreten.
Gibt die Polizei anhand eines Kennzeichens die Anschrift raus?
Nein. Er soll es mal auf der Zulassungsstelle versuchen.
Gruss Günter