Kfz-Kennzeichen tauschen altes und neues Auto

Ein hypothetisches Hallo an alle Theoretiker,

!!Warnhinweis!!!
Anwälte, Rechtsberater, -pfleger oder sonstige beruflich Ratgebenden bitte aus Gründen des Selbstschutzes auf den Zurück-Button klicken! Ich übernehme keine Gewähr für finanzielle oder gesundheitliche oder sonst irgend welche persönlichen Schäden, die durch das Nichtbeachten des o.a. Warnhinweises und dem damit verbundenen Weiterlesen und u.U. auch noch Beantworten verursacht werden!
!!!Ende des Warnhinweises!!!

Angenommen, an habe z.Z. ein *** mit Wunschkennzeichen und plane, ein neueres Modell zu kaufen, welches ebenfalls gültige Kennzeichen hat.
Nun möchte man, rein hypothetisch natürlich, jedoch zwischen Kauf des neuen und Verkauf des alten *** deren Kennzeichen bei der ***-Stelle schlichtweg tauschen, so dass am Ende die Wunschkennzeichen am neuen und die „normalen“ Kennzeichen am alten *** sind, welches ich dann mit diesen Kennzeichen verkaufen kann.

Man habe keine Möglichkeit, ein Auto stillgelegt auf Privatgrund abzustellen.

Wer kann mir dazu sagen, ob es möglich ist und was das kostet? Nur rein theoretisch natürlich!

Vollkommen unpersönliche Grüße, Man (Spitzname Jemand)

* Damit niemand aus Versehen eine rechtliche Frage - :wink: - ohne Anwalt oder ähnliches PIEP stellt, habe ich, hat man, die Frage nach bestem Wissen und Gewissen entpersonalisiert und hypothetisiert. Man möchte ja um keinen Preis, dass noch Irgendjemand von o.g. Unpersonenkreis auch nur das Gefühl hat, von Existenzangst bedroht sein zu können, weil dieser Irgendjemand aus Versehen die Frage beantwortet und am Ende kein Geld dafür bekommt! Schließlich hätte er/sie/es ja lediglich eine rein fiktive Adresse für die Rechnungslegung…

P.S.: Wer unter uneingeschränkter Berücksichtigung der Forenregeln keine zielführende Antwort hat, möge so nett sein, und nicht seine kostbare Zeit für Belehrungen verschwenden. Schließlich sollte es ja nach der Überarbeitung der Fragestellung hinsichtlich der geltenden Regeln nun keinerlei Beanstandungen mehr geben.

Hi

Ich hatte mal den Fall vor ca 5 Jahren , eine Junge Dame wollte UNBEDINGT das KFZ Kennzeichen XYZ - CF 1 behalten .
also altes Fahrzeug beim Händler in Zahlung geben , neues Fahrzeug mit dem vorherigen Kennzeichen wieder zulassen.

es ging NICHT .

es müssen dazwischen mindestens 10 Tage liegen , Ausnahme das alte Fahrzeug wurde endgültig verschrottet .

man löste das Problem in dem man das alte Fahrzeug auf einen anderen Halter ummeldete , in dem Falle war es der Opa ( der gar nicht fahren konnte , was aber egal ist ) und das alte Auto bekam ein anderes Nummernschild .
somit wurde das Lieblingsnummernschild frei und wurde sofort danach reserviert .
Als der Neuwagen ca 4 Wochen später geliefert wurde , kam das Alte - Neue Nummernschild wieder drauf .
( zwischendrin fuhr die Dame 4 Wochen lang mit dem alten Auto mit einem x-Beliebigen Kennzeichen herum )

gruss

Toni