Fest steht, es war ein offizielles Fahrzeug, kann aber auch nur der Dienstwagen des Bürgermeisters sein, falls man ein Stadtkennzeichen hat (zB HH-1) oder ein Fahrzeug einer im Kreis ansässigen Universität (die dem Land unterstellt ist), oder das Garten und Landschaftsamt oder oder oder. So ungewöhnlich ist das Kennzeichen nicht. Nnn es einfach Dienstfahrzeug einer im Kreis ansässigen Behörde", dann liegst Du meist richtig.
Susanne
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