Vor über einem Jahr habe ich mein KFZ an einen Gebrauchtwagenhändler zum Verkauf auf Kommissionsbasis gegeben. Dieser hat KFZschein und -brief von meinem Fahrzeug. Ich habe einen einseitigen Vertrag unterschrieben, bei dem auch meine untere Preisgrenze für das Auto festgehalten wurde. Aus dem Vertrag geht weiterhin hervor, dass bei Ruecknahme durch mich die Parkgebuehr sowie die Kosten für die Autoaufbereitung übernommen werden müssen. Mittlerweile reden wir jetzt bei Rücknahme durch mich über einen Betrag von fast 4000 Euro. Die Provision des Händlers liegt aber bei 1500 Euro. Mir wurde damals gesagt, dass sie Autos normalerweise binnen 1 Monat verkaufen. Nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, dass ein Bekannter von mir das Auto kauft und mir dann verkauft (dadurch wären ja dann nur die 1500 Euro fällig) oder ist das rechtlich nicht möglich? Selbstverständlich würde das Auto auch erstmal auf meinen Bekannten versichert und angemeldet werden. Oder habe ich gar keine andere Möglichkeit und muss wirklich 4000 Euro bezahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Teeren und Federn
Hi!
Normalerweise gehört der Autohändler so behandelt zu werden, wie im Mittelalter,
also modern mit Unterbodenschutz einsprühen, und mit den Schnipseln aus seinem Aktenvernichter zu bewerfen.
Und Du aber auch, wer so einen Blödsinn unterschreibt, und so lange Zeit wartet.
Ich würde sagen, mal nachforschen, ob der Vertrag rechtlich einwandfrei ist, oder ev. anfechtbar.
Und notfalls das Auto über einen Bekannten zurückkaufen, das ist keine schlechte Idee.
Was der Käufer mit dem Auto macht, geht den Händler nichts an, und wird es auch nicht erfahren.
Grüße, Edelherb!
super Geschäftsidee
ich finde das ist eine super Geschäftsidee einen Kommisionsvertrag so zu formulieren dass man bei einem Nichtverkauf der Ware mehr verdient als bei ihrem verkauf.
Um seinen Gewinn zu maximieren macht der Kommissionär dann einfach gar nichts …
Da würde mir spontan Sittenwidrigkeit einfallen …