Kfz-Kosten absetzen als angestellter Freiberufler?

Hallo, kennt sich jemand mit der Steuer aus?
Ich bin Angestellter und zugleich Freiberufler. Möchte mir jetzt einen Gebrauchtwagen zulegen und mir ist nicht klar, inwieweit ich den absetzen kann. Bei > 50 % betrieblicher Nutzung können ja alle tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Nun habe ich gehört, dass die Fahrten Wohn-/Arbeitsstätte auch dazu zählen, auch wenn ich diese bereits bei meinen Werbungskosten angebe. Das kommt mir spanisch vor - weiß jemand, ob das wirklich stimmt?
Für eine Antwort bin ich euch wirklich dankbar! Habe schon in diversen Foren gestöbert, aber keine klare Aussage gefunden.
Danke schon mal - detomaso67

Hallo Detomaso,
Das Kfz muss zu mehr als 50% dem Betrieb nutzen und dann kannst Du alle Kosten absetzen. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind natürlich Werbungskosten für Nichtselbständige Arbeit und fallen nicht darunter.
Gruss, Susanne

Ich empfehle hierfür ein Fahrtenbuch zu führen. Bei einer Nutzung über 50% sollte dies für Nachfragen sicher gestellt sein und somit auch Nachweisbar und nachvollziehbar für das FA - somit dann auch steuerlich geltend zu machen.
Als zweite Möglichkeit könntest du die Kosten auch deinen/m Kunden in Rechnung stellen (als Pauschale oder nach km). MfG

Hallo,
die Fahrten als Arbeitnehmer zur Arbeitsstätte zählen nicht dazu.
Anderes wäre es, wenn Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei Deiner freiberuflichen Tätigkeit anfallen würden. Diese Fahrten würden bei der Berechnung der 50%-Grenze berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Sorry, da kann ich Dir nicht helfen.
Gruß Claus

Hallo
Also meiner Meinung nach würdest du ja dann die Fahrten zur Arbeitsstätte und zurück 2 mal absetzen
ein versuch ist es doch wert streichen werden sie es dir wen dann mit einer Begründung dann weist du genau Bescheid.
Ich bin der Meinung das geht nicht. Vielleicht liege ich da Falsch deshalb frage bitte noch andre.
LG Mausi123

kommt mir auch komisch vor. Doppeltes Absetzen kann eigentlich nicht richtig sein. Genaues kann ich dazu aber auch nicht sagen. Was du aber auf jeden Fall überprüfen solltest, ob es bei einem Betriebsfahrzeug noch die Regelung gibt, dass 10% des Kaufwertes (Neupreis!!!) irgendwo abgezogen werden müssen bzw. versteuert werden müssen. Müsste im EÜR Formular stehen. Problem daran: es wird der Neupreis gerechnet, das könnte sich zu deinen Ungunsten auswirken.
LG
Natascha

Kommt darauf an, wo die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte anfallen, beim Angestelltenverhältnis oder beim Freiberuflichen? Nur Freiberufler können die tatsächlichen Kosten ansetzen, also können auch nur die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, die sich auf den Freiberuflerjob beziehen.
Wenn sie beim Freiberufler angesetzt werden, können sie natürlich nicht nochmal bei den Werbungskosten angerechnet werden.
Anders wäre es, wenn der Arbeitgeber die Kfz-Kosten erstattet, dann werden die Kilometerkosten Wohnung-Arbeit trotzdem in die Werbungskosten eingetragen, aber vom Finanzamt wird dann der erstattete Anteil (steht in der Lohnsteuerbescheinigung) dagegen gerechnet.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße,
C.

Hallo,

Soviel ich weiß, kann man einen Gebrauchtwagen überhaupt nicht absetzen. (nur Neufahrzeuge Tageszulassungen Leassingautos).
Die Fahrten kann man auch nur 1x absetzen.
Ich würde mich bei einem Steuerberater beraten lassen.
Kostet ja nichts.

Gruß
monika61

Hallo,
also entweder ist man Angestellter oder Freiberufler. Beides bei einem Arbeitgeber geht nicht.

Ich danke dir - dann wird mir einiges klar und ich weiß, wo ich noch nachhaken muss.

Herzliche Grüße,
T.

Hmm, das wäre wirklich blöd. Ich überprüfe im EÜR-Formular und danke dir für deinen guten Hinweis!
LG
T.

Hallo,
das nenne ich jetzt mal eine wirklich klare Auskunft - ich danke dir sehr herzlich!
LG
T.

Danke dir. Ein Bekannter hatte mir erzählt, er macht das seit Jahren so homas- mit Steuerberater. Daher war ich echt unsicher, denn ich konnte mir das auch nicht vorstellen.

LG
T

Danke für Antwort, liebe Grüsse

Hallo,
in diesem Fall würde ich mich nur auf die Aussagen eines Steuerberaters verlassen, nicht auf das Halbwissen von anderen Freiberuflern. Leider bin ich nur eine von letzteren…daher:
Finanzamt fragen oder Steuerberater, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Viel Erfolg
Kathrin

Danke dir, das werde ich machen.
HG
T.

Hallo,

sie können die Fahrten nicht doppelt ansetzen.

mfg
Michelle

Ich denke, das könnte man so lösen:
Fahrtenbuch führen. Privaten Anteil ermitteln, dazu ge-
hören auch Fahrten zum Angestellten-Arbeitsplatz. Privatanteil insgesamt in der Gewinn-Verlust-Rechnung
des Freiberufs buchen. Die Kilometerpauschale zum
Angestelltenarbeitsplatz als Werbungskosten einsetzen.
Das müsste klappen. Aber vielleicht vorsichtshalber
mal nachfragen. Das kann man auch beim Finanzamt

Hallo,
ich dank dir sehr - das ist ein sehr konkreter Tipp, der auch machbar klingt.

HG
T.