…upps
…bei deinen Umsätzen, ca 1200.- Euro pro Jahr, hättest du dem Finanzamt gegenüber einmalig erklärt, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Bis 17.500.- Euro Jahresumsatz hättest du umsatzsteuerfreie Rechnungen ausstellen dürfen mit dem Vermerk „…da ich die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG in Anspruch nehme, erhebe ich keine Umsatzsteuer.“
Nun scheint es so zu sein, dass du alle deine Rechnungen mit 19% Umsatzsteuer geschrieben hast, folglich 1008,40 Euro Nettoumsatz plus 191,60 Euro Umsatzsteuer = 1200.- Euro Jahresumsatz.
Diese 191,60 Euro Umsatz musst du ans Finanzamt abführen, es sei denn, du kannst aus demselben Jahr anhand Belegen von deinen Ausgaben 19% enthaltene Vorsteuer gegenrechnen.
Der böse Trick ist der, dass in der KfZ-Steuer gar keine Vorsteuer enthalten ist, weil es Beiträge sind an den Staat selbst (wirst auf deiner Rechnung nix mit der Bezeichnung Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer geschweige denn eine Ust-IdentNr finden)
und in deinen KfZ-Versicherungsbeiträgen 19% Versicherungssteuer enthalten ist.
Vorsicht - Versicherungssteuer ist nicht als Vorsteuer abziehbar, der Gesetzgeber hat diese Steuer einfach umgetauft und gesagt es ist eine völlig andere Steuer
((
Es scheint so, als ob du dein eigenes Fahrzeug verwendest. Wahrscheinlich rechnest du 30 cent pro gewerblich gefahrenem km als Ausgaben ab. Da kannst du dann gar gar nix umsatzsteuerlich gegenrechnen. Eigentlich müsstest du mittels eines sauberen Fahrtenbuchs diese gewerblichen km nachweisen können.
Somit ist bei laufenden Fahrzeugkosten nur 19% Ust enthalten beim Sprit tanken (Tankquittung), auf sauber ausgefüllten Reparaturrechnungen mit 19% Ust. oder z.B. bei Reifenwechsel mit ner sauberen Rechnung mit 19% Ust, aber das geht n i c h t zusammen mit ner 30-cent pro km Berechnung…
Die 30-cent-Regelung bietet sich an, bei relativ wenig Nutzung, wenn du % viel dein Auto gewerblich verwendest
kommt in Frage, es ins Betriebsvermögen einzuführen.
Dann die sogenannte 1% Regelung in Anspruch nehmen wonach du 1% des ehemaligen Neupreises des Autos monatlich als Einkommen rechnest. Also - hätte deine Karre neu früher 20.000 Euro gekostet, müsstetst du bei 1% Regelung 200 Euro monatlich als Zusatzeinkommen rechnen, hättest also dann 200 + 84,03 Euro (netto) monatlich verdient…
das scheidet sicher aus.
Die Fahrtenbuchmethode lass ich mal lieber weg…
Somit scheint dein Auto lieber in Privatbesitz zu bleiben und es werden eher deine Ausgaben a u s s e r h a l b des Fahrzeugs interessant sein, falls du welche hast. Und wenn du da eindeutig betriebsbedingte Ausgaben hast und ne brauchbare Quittung mit ausgewiesenen 19% Ust. kannst du diese gegenrechnen.
Wie gesagt, eigentlich hättest du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen sollen, waren wohl keine Infos da, wahrscheinlich hast du schon seit 3 Jahren alles mit 19% Ust gemacht und musst diese dann zahlen…