KFZ-Kosten bei der USt abzugsfähig?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe kürzlich erst erfahren, dass das Finanzamt Steuererklärungen der letzten 3 Jahren sehen will.
Ich war zwar die ersten 2 Jahre arbeitslos, habe jedoch ca 100€ monatlich selbständig als Fahrer nebenher verdient.

Jetzt habe ich erst mal Einkommen- u. Umsatzsteuererklärung für 2007 gemacht.

In 2007 habe ich von September - Dezember ca 400€ Umsatz gemacht u. muss, glaube ich, dafür keine Einkommensteuer bezahlen, jedoch die kassierten MwSt. dieser 400€ zurückzahlen.

Meine Frage: Sind die von mir errichteten KFZ-Steuern und -Versicherungsbeiträge von der zu entrichtenden Umsatzsteuer abzugsfähig?
wenn ja- wahrscheinlich nur anteilig, also 4/12 davon?
(für Sept - Dez.)und bei welchem Punkt werden diese eingetragen?
vielen herzlichen Dank im voraus.
reiner

Umsatzsteuer wird grundsätzlich nur mit Vorsteuer verrechnet. Ich habe noch nie was davon gehört das auf eine Steuer eine Steuer erhoben wird, daher würde ich sagen das auf KFZ Steuer keine Ust erhoben wird :wink:. Versicherungsbeiträge sind nach § 5 UstG von der Umsatzsteuer befreit, daher wirst du auch hier keine Vorsteuer ziehen können.

Zusammenfassend lässt sich sagen nein die gennanten Posten sind ncht abzugsfähig.

Angaben sind natürlich OHNE Gewähr ^^

Bei der Größenordnung müsstest du mal schauen, ob du nicht als Kleingewerbetreibender gilst, der eh Umsatzsteuerbefreit ist (http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/steuer…).

17.5k€ Jahreseinkommen wäre da die Grenze.

Dann hast du Kfz Kosten wenig am Hut.

Insgesamt kannst du als Selbständiger pro gefahrenem Km 30 Cent geltend machen, was sicherlich deine KfZ kosten die dadurch entstanden sind übersteigt. Dafür musst du jedoch einen Fahrtenbuch führen.

Ich kann leider nicht qualifiziert helfen, aber Umsatzsteuerpflicht tritt erst ab einer gewissen Umsatzsumme ein. Umsatzsteuereinnahmen werden nur gegen Umsatzsteuerausgaben gegengerechnet. Ist in den 100€ keine Umsatzsteuer formell ausgewiesen, so wurde sie auch nicht als solche eingenommen und kann auch nicht von dem Zahlenden als Umsatzsteuer gegengerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Piet

…upps
…bei deinen Umsätzen, ca 1200.- Euro pro Jahr, hättest du dem Finanzamt gegenüber einmalig erklärt, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Bis 17.500.- Euro Jahresumsatz hättest du umsatzsteuerfreie Rechnungen ausstellen dürfen mit dem Vermerk „…da ich die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG in Anspruch nehme, erhebe ich keine Umsatzsteuer.“

Nun scheint es so zu sein, dass du alle deine Rechnungen mit 19% Umsatzsteuer geschrieben hast, folglich 1008,40 Euro Nettoumsatz plus 191,60 Euro Umsatzsteuer = 1200.- Euro Jahresumsatz.

Diese 191,60 Euro Umsatz musst du ans Finanzamt abführen, es sei denn, du kannst aus demselben Jahr anhand Belegen von deinen Ausgaben 19% enthaltene Vorsteuer gegenrechnen.

Der böse Trick ist der, dass in der KfZ-Steuer gar keine Vorsteuer enthalten ist, weil es Beiträge sind an den Staat selbst (wirst auf deiner Rechnung nix mit der Bezeichnung Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer geschweige denn eine Ust-IdentNr finden)
und in deinen KfZ-Versicherungsbeiträgen 19% Versicherungssteuer enthalten ist.
Vorsicht - Versicherungssteuer ist nicht als Vorsteuer abziehbar, der Gesetzgeber hat diese Steuer einfach umgetauft und gesagt es ist eine völlig andere Steuer :frowning:((
Es scheint so, als ob du dein eigenes Fahrzeug verwendest. Wahrscheinlich rechnest du 30 cent pro gewerblich gefahrenem km als Ausgaben ab. Da kannst du dann gar gar nix umsatzsteuerlich gegenrechnen. Eigentlich müsstest du mittels eines sauberen Fahrtenbuchs diese gewerblichen km nachweisen können.

Somit ist bei laufenden Fahrzeugkosten nur 19% Ust enthalten beim Sprit tanken (Tankquittung), auf sauber ausgefüllten Reparaturrechnungen mit 19% Ust. oder z.B. bei Reifenwechsel mit ner sauberen Rechnung mit 19% Ust, aber das geht n i c h t zusammen mit ner 30-cent pro km Berechnung…

Die 30-cent-Regelung bietet sich an, bei relativ wenig Nutzung, wenn du % viel dein Auto gewerblich verwendest
kommt in Frage, es ins Betriebsvermögen einzuführen.
Dann die sogenannte 1% Regelung in Anspruch nehmen wonach du 1% des ehemaligen Neupreises des Autos monatlich als Einkommen rechnest. Also - hätte deine Karre neu früher 20.000 Euro gekostet, müsstetst du bei 1% Regelung 200 Euro monatlich als Zusatzeinkommen rechnen, hättest also dann 200 + 84,03 Euro (netto) monatlich verdient…
das scheidet sicher aus.
Die Fahrtenbuchmethode lass ich mal lieber weg…

Somit scheint dein Auto lieber in Privatbesitz zu bleiben und es werden eher deine Ausgaben a u s s e r h a l b des Fahrzeugs interessant sein, falls du welche hast. Und wenn du da eindeutig betriebsbedingte Ausgaben hast und ne brauchbare Quittung mit ausgewiesenen 19% Ust. kannst du diese gegenrechnen.

Wie gesagt, eigentlich hättest du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen sollen, waren wohl keine Infos da, wahrscheinlich hast du schon seit 3 Jahren alles mit 19% Ust gemacht und musst diese dann zahlen…

Hallo,

es tut mir sehr leid, aber ich kann Ihenn bei Ihrer Frage leider nicht weiterhelfen

Gruß
Fragezeichen100

hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen, das ist etwas für einen Steuerexperten.
Gruß und viel Glück
bernd

Hallo Rbelow, hier kurz die Beantwortung deiner Frage(n)

1: Sind die von mir errichteten KFZ-Steuern und
-Versicherungsbeiträge von der zu entrichtenden Umsatzsteuer abzugsfähig?

Ganz klar nein! Von der Umsatzsteuer - Schuld kannst Du nur Umsatz - steuerbeträge abziehen, die Du selber im Zusammenhang mit Deiner Selbständigkeit bezahlt hast (Ust in Quittungen von z.B.Tanken, Reparaturen, Arbeitskleidung)
Die Kfz - Steuer und die KFZ - Versicherung sind nicht UST Pflichtig, somit kannst Du hier nichts abziehen

  1. Alle NETTO KOsten ( Tanken, Steuer Versicherung etc) kannst Du als Steuermindernd aber bei der Einkommenssteuer einbringen.

Ich rate Dir dringend eine Fachmann zu Rate zu ziehen,
sonst läufst Du Gefahr Geld zu Verlieren!

Gruß
H. Meier

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