Kfz-Kosten für nebenberufliche Tätigkeit

Müller und Meier haben für ihre nebenberufliche Tätigkeiten eine GbR gegründet.
Müller setzt seine Fahrtkosten pauschal mit 30Ct/km ab.
Meier setzt seine Kfz-Kosten mit 50% seiner gesamten Fahrzeugausgaben an, d.h. 50% sind privat. (ohne Kilometernachweis)
Beides wurde vom Finanzamt bis jetzt anerkannt.
Jetzt kauft sich Müller ein neues Auto und es würde sich lohnen auf das System von Meier umzusteigen, zumal dann auch noch die Mehrwertsteuer abgezogen werden könnte.
Was würde das FA dazu sagen??

Beides wurde vom Finanzamt bis jetzt anerkannt.
Was würde das FA dazu sagen??

hallo,

hmmm… das finanzamt hat bisher wohl nix gesagt, weil sie es nicht mitbekommen hat. auf jeden fall sind 30ct / km im grunde okay (wenn es nicht mißbräuchlich wird), aber 50% pauschal ist garantiert nicht okay. schon gar nicht ohne nachweis.

die GbR & der Gesellschafter sollten sich im falle einer betriebsprüfung warm anziehen. umsatzsteuer- und einkommensteuernachzahlungen sind höchst wahrscheinlich.

beim neuen kfz sollte man das gleich korrekt machen, entweder kfz = betriebsvermögen, dann kann 1% methode (pauschal) oder fahrtenbuchmethode genutzt werden. oder das kfz ist privatvermögen, dann die 30ct…

google doch mal nach „fahrtenbuchmethode“ oder „1% Methode“.

gruss vom

showbee

Erstmal danke für die fachkundige Auskunft. Hab noch 2 kleine Zusatzfragen: das angeschaffte Kfz ist 2 Jahre alt. Über wieviele Jahre wird abgeschrieben? Ist es richtig, dass bei der 1%-Methode nicht der Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird, sondern der Listen-Neuwert?
Gruß,
Werner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das angeschaffte Kfz ist 2 Jahre alt. Über
wieviele Jahre wird abgeschrieben?

hallo,

abschreibung sollte über 5-6 Jahre erfolgen.

Ist es richtig, dass bei
der 1%-Methode nicht der Anschaffungswert zu Grunde gelegt
wird, sondern der Listen-Neuwert?

ja, das ist richtig. auch nicht weiter problematisch, da diese methode eine vereinfachungsmethode darstellt. genauer bekommt es der steuerpflichtige aber immer mit dem fahrtenbuch. gerade bei gebrauchtwagen, alten aber teuren autos, wenigen km lohnt sich das fahrtenbuch besonders.

gruss vom

showbee