KFZ Kostenteilung bei GbR Gesellschaftern

Hallo zusammen,
es geht hier um ein fiktives Szenario, das es bestimmt oft genau so oder ähnlich gibt.

Angenommen eine GbR hat zwei Gesellschafter (=Geschäftsführer) A und B (je 50%). Lediglich Gesellschafter A schafft auf GbR Kosten ein Fahrzeug an, das neben monatlichen Leasingkosten auch die dazugehörigen anderen Kosten für eine beträchtliche Fahrleistung (Treibstoff, Wäschen usw.) mit sich brächte. Darin wäre ein relativ großer Privatfahrleistungsanteil enthalten. (>50%)
Der andere Gesellschafter B hat ein privates Fahrzeug im Einsatz ohne jegliche Fixkostenbeteiligung der GbR. B tankt von Zeit zu Zeit in ganz geringem Maß auf Kosten der GbR. Im Laufe eines Geschäftsjahres steigt das Kostenverhältnis zwischen A und B auf eine ganz beträchtliche Differenz an (z.B.11000:700). Im Gesellschaftsvertrag ist die KFZ Nutzung nicht definiert. Eine weitere Vereinbarung gibt es auch nicht. Es gelten daher vermutlich die gesetzlichen Grundlagen. Die GbR trägt zunächst alle Kosten und der Gewinn mindert sich dementsprechend.

Nun die Fragen, die sich dabei stellen:

  1. Wie sieht das gesetzlich/steuerlich aus beim Jahresabschluß, der in der Bilanz auch unterschiedliche Kostenkonten für A und B ausweist?
    2 Wird Gesellschafter A für seine Kosten in Anrechnung der Kosten von B in die Pflicht genommen werden können/müssen?
  2. Was ist mit der Vorsteuer ?
  3. Wie könnte eine saubere Lösung aussehen, die für A und B fair ist und gleichzeitig etwaige gesetzliche und steuerliche Auflagen erfüllt?

Vielen Dank für Eure Mühen!