Hallo Fachleute,
angenommen, eine kleiner Inhaberbetrieb least einen OPEL ANTARA mit Restwertrisiko.
Angenommen auch, der Leasingnehmer war ein wenig verblendet und hat es nicht ganz begriffen auf was er sich einlässt.
Wenn nun im Vertrag vor 3 Jahren ein Restwert von rund 19500.- Euro kalkuliert wurde und dieser inzwischen aber auf rund 16500.- gesunken ist nach Kalkulation des Händlers, dann ist das nun ein richtig großer Unterschied.
Der geringere Restwert kommt nicht durch Schäden am Wagen zustande. Der Wagen ist tadellos. Es handelt sich wohl rein um den gefallenen Wert der SUV-Autos.
Die Frage:
Im Wort RESTWERTRISIKO ist ja das Wort Risiko enthalten, das wird dem Leasingnehmer schon klar sein, aber ist darin wirklich JEDER Abfall des Wertes einzuschliessen? Darf dieser Unterschied 3000.- Euro betragen? Oder ist hier auch der Händler in der Pflicht?
Tausend Dank für jede Hilfe
Oli