Kfz-Leasing

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe nach drei Jahren ein geleastes Fahrzeug an den Händler zurück gegeben. Der Mitarbeiter der Firma hat einen Bericht über das Fahrzeug erstellt und darin angegeben dass beide Vorderreifen abgefahren sind und ich diese zu bezahlen habe. Er hat je Reifen 150,00 € angegeben obwohl diese Reifen bei dem Händler für nur 40,00 € zum Kauf angeboten werden. Meine Fragen dazu:

  1. Muss ich die Reifen überhaupt bezahlen, denn ich kann doch nichts dafür, dass die Reifen schon nach 30.000 km abgefahren sind ?
  2. Warum will man von mir soviel Geld für die Reifen haben und ist das gerechtfertigt ?
    Ich danke im Voraus für Eure Antworten.

Lieber Peter,

das Fahrzeug ist vom Nutzer/Leasingnehmer in einem betriebstüchtigen Zustand zu halten (§57a Überprüfungen, Services, …). Wenn nun die Reifenprofiltiefe unter der gesetzlich vorgeschriebenen Marke oder nahe an dieser sind, so sollten diese (auch aus Gründen der Sicherheit) ersetzt werden. Die durchschnittliche Lebensdauer von PKW-Reifen ist mit ca 30.000 km anzusetzen (also in Deinem Fall durchaus in Ordnung).

Wenn der Händler die Reifen bemängelt, so würde ich nun dem Händler mitteilen, dass die Reifen natürlich ersetzt werden
a) zu einem Preis, der auch für den normalen (d.h. nicht im Zuge einer Rückgabe erfolgten) Kauf gelten würde oder
b) durch die Zurverfügungstellung neuwertiger Reifen (die auch durchaus von einem anderen Händler kommen könnten.

Auch ist es möglich Reifen anderer Marke zu montieren, soweit dies achsgleich von statten geht. Diese Diskussion würde ich jedoch möglichst vermeiden, da Du ja anmerkst, dass die Reifen um EUR 40,-- beim gleichen Händler zu erstehen sind.

Der Händler kann dadurch wählen, ob er das Geschäft machen möchte oder nicht. Sollte der Händler auf dieses Angebot nicht einsteigen, so handelt es sich hier um ein Übervorteilung des Leasingnehmers. Handelt es sich bei Dir um eine Privatperson, so kommt das KSchG ins Spiel.

Der eigentliche Leasingvertrag wurde zwischen Dir (oder Deiner Firma) und dem Leasingunternehmen geschlossen. Ich nehme an, dass in den AGB´s eine Zession der Forderungen im Falle der Fahrzeugrückgabe an den Händler beschrieben ist.
Jedoch ist hier sicherlich auf die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges abgestellt und kann keinesfalls ein überhöhter Preis in Rechnung gestellt werden.

Sollte ein weiterer PKW bei eben diesem Händler bestellt worden sein oder seit langer Zeit eine Geschäftsbeziehung bestehen, so würde ich auch dies zur Sprache bringen.

lg,
HM

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Hallo HM, ich danke Dir für Deine Antwort. Damit hast Du mit sehr viel weiter geholfen. Peter Kienbaum

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