KFZ-Leasing als Kleinunternehmer?

Hallo liebe Forenmitglieder,

nehmen wir mal an, jemand (nennen wir ihn „Herr Saueressig“) hat vor 2 Monaten eine nebengewerbliche Tätigkeit mit Kleinunternehmer-Regelung aufgenommen.

Er interessiert sich jetzt allerdings unabhängig von seinem Nebengewerbe für ein neues Auto. Er möchte sein neues Fahrzeug gerne leasen. Im Autohaus fragt der Händler beim Erstellen des Angebots ob Herr Saueressig denn einen Gewerbeschein besitzt weil es für Gewerbekunden noch bessere Angebote gibt. Herr Saueressig erklärt dem Autoverkäufer seine Situation mit dem Nebengewerbe. Der Autohändler meint, dass dies kein Problem sei, er lediglich den Gewerbeschein als Legitimation für das günstige Angebot für Geschäftskunden benötigt. Herr Saueressig ist sehr erfreut über das attraktive Leasingangebot. Für einen Kombi mit einem Listenpreis von 23 000 € muss er laut des Leasingvertrages nur 200 € / nett pro Monat bezahlen. Da Herr Saueressig als Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer ja weder ausweisen noch absetzen kann ist ihm auch klar, dass das einen monatlichen Aufwand von ca. 240 € brutto für ihn bedeutet. Auf die Frage, dass er den Wagen allerdings nur zu 10-20 % geschäftlich nutzen würde erläutert der Autverläufer: „das ist kein Problem weil ich den Gewerbenachweis ja lediglich für die Erstellung des Angebots benötige. Als Kleinunternehmer läuft der Leasingvertrag ja sowieso auf ihren Namen und deswegen werden da auch keine Probleme auftauchen!“ Herr Saueressig kann das Argument nachvollziehen. Da er Kleinunternehmer ist wird er das Auto bzw. die monatlichen Leasingraten dem Finanzamt gegenüber auch nicht geltend machen. Allerdings fragt sich Herr Saueressig ob es dennoch Probleme mit dem Finanzamt oder gar dem Autohaus gegenüber geben könnte. Viellicht bei der Endabrechnung oder im Schadensfall (wie gesagt er nutzt das KFZ ja nur zu ca. 10-20 % gewerblich. Was würdet ihr Herrn Saueressig raten? Ist seine Skepsis berechtigt?

Liebe Grüsse,

Riesenrad-Dieb

Hallo „Riesenrad-Dieb“,

viele Fragen, kurze Antworten:

1.) Die Gewerbeanmeldung nutzt in diesem Fall nur, um den entsprechenden Nachlass für Gewerbetreibende zu erhalten, reduziert also den Kaufpreis resp. die Leasingrate und hat mit dem Finanzamt nichts zu tun.

2.) Kleinunternehmer-Regelung: Völlig zur recht ist der MWSt-Ausweis hier egal, kann aber wichtig werden, wenn die Firma wächst und Vorsteuer gezogen wird.

3.) Wenn das Fahrzeug nicht zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird (auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als betriebliche Nutzung), ist die Leasingrate nicht als Betriebsausgabe ansetzbar, wie auch andere Kosten für Treibstoff, Versicherung und Steuern, Reparaturkosten, Inspektionen etc. nicht.

4.) Probleme gibt es auch in einem Schadenfall nicht, das Fahrzeug gehört mangels betrieblicher Nutzung nicht zum Betriebsvermögen, Leasingrate ist daher nicht absetzbar. Wie das im Zweifelsfall steuerlich zu behandeln ist, weil möglicherweise der Schaden während einer betrieblichen Fahrt entstanden ist, sollte ein Steuerberater klären. Ein Schaden ist wie woanders auch mit der Leasinggesellschaft zu regeln.

5.) Probleme gibt es eventuell bei einer „Endabrechnung“, aber nur dergestalt, dass ein Leasingfahrzeug üblicherweise an den Hersteller zurück geht und Herr Saueressig keinerlei Anrecht darauf hat, das Fahrzeug zu erwerben. Inwieweit dennoch am Ende ein Erwerb möglich ist, liegt im Ermessen des Verkäufers, der eigentlich wieder ein Neufahrzeug verkaufen will. Auch die Marktsituation der Gebrauchtwagen ist dafür maßgeblich, denn daraus ermittelt sich ein Kaufpreis (zum Marktwert).

Fakt: Wenn ich an Herrn Saueressigs Stelle wäre, würde ich das Fahrzeug finanzieren, denn auch dafür gibt es den „Gewerbenachlass“.

In jedem Fall wird ja jede betrieblich veranlasste Fahrt mit dem jeweils gültigen Kilometersatz von Privat an die Firma berechnet. Nur das ist dann Betriebsausgabe, alles andere ist ja privat zu zahlen. Das hat auch den Vorteil, dass man der „1-%-Regel-“ entgeht, da das Fahrzeug ja zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird. Oder man führt ein Fahrtenbuch. Und steigt die betriebliche Nutzung über 50 % (was ggf. nachzuweisen ist, evtl. mit Fahrtenbuch), kann man ja die „betriebliche Zuordnung“ ändern, wobei ich auch das mit der steuerlichen Beratung abstimmen würde.

Ich hoffe, das kann Herrn Saueressig weiterhelfen. Ein schönes Restwochenende noch und viele Grüße

Mikey

Hallo Riesenrad-Dieb,

der Verkäufer im Autohaus erzählt z.T. Unfug.
Steuerrechtlich handelt es sich um einen privaten Leaingvertrag, da das Leasingobjekt überwiegend (min 51%) privat genutzt wird. Dies muß der Leaisngnehmer edoch mit dem Finanzamt bzw dem Wirtchaftprüfer verkaufen.

Daraus folgt auch, daß die Rechte für den Leaingnehemr weitreichender sind als wenn er einen gewerblichen Leasingvetrag abschließt (Verbraucherschutz).

Ert mal sieht der (gewerbliche) Käufer die Nachläse. Klar. Aber wenns um Rechte und Pflichten geht, ist er als Verbraucher besser gestellt.

Also gleich richtig machen und einen Privat-Leaingvertrag abschließen.

Guten Morgen,

sorry, da kann ich leider nicht helfen, da ich
ausschließlich mit mittelständischen bzw. Groß-
unternehmen zu tun habe.

Was mir allerdings spanisch vorkommt, ist die geringe
Leasingrate, wurde hier ein realistischer Restwert
angesetzt ???

Beste Grüsse

swadesch

Hallo,

also so lange Herr Saueressig die Leasingraten nicht steuerlich beim Finanzamt absetzen wird, wird wohl kein Problem auf Herrn Saueressig zukommen.

Gruß
Ramona

Allerdings fragt sich Herr Saueressig ob es dennoch Probleme mit dem Finanzamt oder gar dem Autohaus gegenüber geben könnte.

NEIN
(Schliesse mich der Antwort vom Jurathek Forum an + Steuerrecht ist kein Wunschkonzert!
Viele Grüße
Helga Prüß

Hallo!

Es scheint sich hier um einen in Deutschland ansässigen Herrn Saueressig handeln und daher kann ich leider über die Amtshandlungen der deutschen Finanzbehörden und deren Auswirkungen keine Angabe machen.
Für Österreich gilt, dass nur der gewerblich genutzte Aufwand tatsächlich bei der Einkommenssteuerbemessung zugrunde gelegt werden kann. 20% Nutzung des Fahrzeuges würde damit auch nur 20% der monatlichen Belastung als Gewerbeaufwand nach sich ziehen.

lgHM

Hallo

Als Kleinunternehmer läuft das Gewerbe so wieso auf seinen Namen, als natürliche Person. Somit ist Herr Saueressig für das Auto so wieso verantwortlich. Ob er es nun geschäftlich nutzt oder privat spielt dabei keine Rolle, er haftet für jeden Schaden. So lange das Auto nicht beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht wird, hat das Finanzamt auch nichts damit zu tun.

LG orbis

Hallo,

spannende Frage, aber leider bin ich kein Steuerberater.

Viele Grüße
Petra