KFZ-Lieferung unpünktlich. Preisnachlaß?

Wenn der Händler meinen Neuwagen trotz schriftlicher Terminzusicherung nicht pünktlich liefert, kann ich ihn mahnen. Soweit gut. Was aber, wenn nach der 2. Mahnung noch immer nichts passiert? Wieviel Zeit sollte man einem Autohändler geben? 2 x 2 Wochen? Kann ich dann Preisnachlaß fordern? Welche Höhen sind da üblich? Pro Woche 1% vielleicht…?
Oder ist zurücktreten gar besser???

bye
Micha

Du kannst dem Händler bei Lieferverzug eine angemessene Nachfrist setzen. Angemessenheit ist natürlich abhängig von allen möglichen Umständen. Ob du Preisnachlass fordern kannst, musst du probieren :wink: Ansonsten kannst du natürlich wegen Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurücktreten unter Erstattung einander gewährter Leistungen ( deine Anzahlung ) NUR: Das Auto bekommst du deswegen auch nicht schneller, der nächste Händler wird es genau so ordern müssen und hat dann die selbe Wartezeit.

Nicht alles so verbissen sehen :smile:

HM

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