Hallo,
kryptisch wie so oft ist meine Überschrift, auch wenn sich darunter lediglich die banale Frage verbirgt:
[Legende: CZ= Tschechische Republik, D= Deutschland]
PKW ist in CZ zugelassen.
Person A bewegt sich nach CZ, übernimmt dort PKW und fährt damit nach D.
Ist dieser Vorgang erlaubt? (Befürchte, dass es eher gar nicht erlaubt sein wird, Steuerhinterziehung etc.)
Hintergrund: PKW wird von Person A in CZ gekauft, soll aber weiterhin in CZ genutzt werden. Allerdings wünscht Person A, in eigener Werkstatt (in D) besagten PKW nach eigenem Bedarf umzubauen (größerer Aufwand, nicht wirklich problemlos in ein anderes Land zu verlegen).
Keinesfalls soll eine Nutzung des PKW in D angestrebt werden, es geht nur um die Fahrt zur und von der Werkstatt (ca. 500km einfach).
Sofern es illegal ist, kann man eine Ausnahmegenehmigung erwirken, oder muss ein Kurzzeitkennzeichen (D) angeschafft werden?
Grüße
formica
Ist dieser Vorgang erlaubt? (Befürchte, dass es eher gar nicht
Wieso denn nicht ? Wenn das nicht erlaubt wäre, wieso fahren so viele Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen auf unseren Autobahnen ?
in eigener Werkstatt (in D) besagten PKW nach eigenem Bedarf
umzubauen (größerer Aufwand, nicht wirklich problemlos in ein
Es könnte Dir nur passieren, dass das Auto durch den Umbau seine Allgemeine Betriebserlaubnis verliert und dann dürfte das Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft vom Hof rollen, egal mit welchem Kennzeichen.
Hallo,
Wieso denn nicht ? Wenn das nicht erlaubt wäre, wieso fahren
so viele Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen auf unseren
Autobahnen ?
Weil da auch ausländische Fahrer drinsitzen…?
Wenn es mir als Deutschem problemlos erlaubt ist, ein in CZ zugelassenes Fahrzeug in D zu bewegen, würde ich dies aus Kostengründen jedenfalls machen.
Und bestimmt nicht nur ich; daher bezweifle ich stark, dass es legitim ist (letztlich hinterzöge ich dem Staat die KFZ-Steuer).
Grüße
formica
Weil da auch ausländische Fahrer drinsitzen…?
Wenn es mir als Deutschem problemlos erlaubt ist, ein in CZ
zugelassenes Fahrzeug in D zu bewegen, würde ich dies aus
Kostengründen jedenfalls machen.
Und bestimmt nicht nur ich; daher bezweifle ich stark, dass es
legitim ist (letztlich hinterzöge ich dem Staat die
KFZ-Steuer).
ähm?!
Es soll doch um ein in Tschechien zugelassenen Fahrzeug gehen, welches auch dort - oder zumindest nicht in Deutschland - seinen Standort hat.
Wenn nicht, hast du dir die Frage doch schon selber beantwortet (Stichwort: Steuerhinterziehung).
Grüße,
Dietmar
Tschechei gehört zur EU von daher…
Hallo,
die CZ gehört mittlerweile zur EU…
Von daher ist es möglich,als EU-Bürger ein CZ-Kfz. in der EU zu bewegen…
Zu beachten ist lediglich,daß das Fahrzeug nicht länger als 180 Tage außerhalb der CZ benutzt wird,da ansonsten der „Standort“ gewechselt würde…
mfg
Hallo,
ähm?!
Es soll doch um ein in Tschechien zugelassenen Fahrzeug gehen,
welches auch dort - oder zumindest nicht in Deutschland -
seinen Standort hat.
Wenn nicht, hast du dir die Frage doch schon selber
beantwortet (Stichwort: Steuerhinterziehung).
klar, für den von mir angesprochenen Fall gilt dies.
Aber da Steuer in CZ nicht anfällt, und Versicherung erheblich günstiger ist, kann ich mir im besten Willen nicht vorstellen, dass man einfach so (180 Tage lang, lt. Vorredner) mit CZ-Zulassung in D herumfahren kann.
Wie unterscheidet der Gesetzgeber dann die legale Nutzung in D eines in CZ zugelassenen und dort hauptsächlich genutzten Fahrzeuges von einem Wagen, den ich tatsächlich hier nutze und in CZ zugelassen habe?
Wie könnte er dies nachweisen? Ab wann ist es denn wirklich Steuerhinterziehung…?
Fragen über Fragen…
Grüße
formica