KFZ mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland ?

Hallo

Ich hoffe, mir kann hier Antwort auf folgende Fragestellung gegeben werden:

Mein Verlobter wohnt und arbeitet zur Zeit in Belgien und bekommt einen Geschäftswagen gestellt (mit Belgischem Kennzeichen).
Nun ist die Situation so, dass ich den Wagen gerne in Deutschland fahren würde da er ihn nicht benötigt und frage mich jetzt, ob dies zulässig ist.
Brauche ich hierfür irgendwelche Formulare oder reicht eine Vollmacht durch meinen Verlobten und der Fahrzeugschein aus.

Ich wäre für schnelle Hilfen sehr dankbar.
Liebe Grüße,
Sally

Hallo, Sally,
als ganz normaler Autofahrer kann ich folgendes sagen:
Vorausgesetzt, Du besitzt einen gültigen Führerschein, das Fahrzeug ist versichert und der Halter (Besitzer) des Fahrzeuges hat keine Einwände, steht dem wohl nichts entgegen.
Mitführen mußt Du Deinen Führerschein und die Zulassungsurkunde des Fahrzeugs (Fahrzeugpapiere).
Was allerdings im Falle eines Unfalles (selbst- oder fremdverschuldet) passiert, kann ich nicht sagen.
Grüße
Eckard.

Hiho

bisserl gegoogelt und hier gefunden

http://www.marbeja.de/zulassung/

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

und vielen Dank für die schnelle Hilfe. Gegoogelt hab´ ich auch, aber dann wohl unter den falschen Suchbegriffen :wink:

Jedenfalls weiß ich nun Bescheid und kann beruhigt mit dem Wagen fahren, denn mit der Firma ist alles abgeklärt. Mir ging es nur darum zu wissen, ob es laut deutschem Recht zulässig ist oder ich im Falle einer Polizeikontrolle mit Bussgeld zu rechnen hätte.

Viele Grüße,
Sally