KFZ mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland

Hallo

Ich hoffe, mir kann hier Antwort auf folgende Fragestellung gegeben werden:

Mein Verlobter wohnt und arbeitet zur Zeit in Belgien und bekommt einen Geschäftswagen gestellt (mit Belgischem Kennzeichen).
Nun ist die Situation so, dass ich den Wagen gerne in Deutschland fahren würde da er ihn nicht benötigt und frage mich jetzt, ob dies zulässig ist.
Brauche ich hierfür irgendwelche Formulare oder reicht eine Vollmacht durch meinen Verlobten und der Fahrzeugschein aus.

Ich wäre für schnelle Hilfen sehr dankbar.
Liebe Grüße,
Sally

Hi Sally,

also 100% weiß ich’s jetzt nicht (bin gerade dabei, mich schlau zu machen), aber vermutlich bekommst Du da Schwierigkeiten mit der Reichsabgabenordnung, d.h. das Finanzamt tritt Dir auf die Füße, weil Du als deutsche Staatsangehörige ein ausländisches Kfz fährst, das hier nicht versteuert ist.
Das war und ist jedenfalls im Bezug auf die Amis immer der Fall, wenn die deutschen „Froilleins“ die Straßenkreuzer von der GIs fahren oder gefahren haben.
Vielleicht hat sich da was EU-mäßig geändert, aber das kann ich mir mit Blick auf’s Finanzamt nicht vorstellen.
Ich werde morgen mal unsere Verkehrsjungs fragen, die wissen das mit Sicherheit!

Gruß Zachi

Hi,

neben der Frage, die Zachi klärt, solltest Du auch vom Arbeitgeber Deines Verlobten eine Erlaubnis haben. Sonst kann es sein, dass die Versicherung Probleme macht, wenn Du einen Unfall hast.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Guten Morgäähhnnnn, Sally,

ich hab unsere Jungs von der VI gefragt, die haben mir das gleiche gesagt wie ich Dir schon geschrieben hatte: Steuervergehen!
Aber: Auch wenn die gesamte Belegschaft vom Finanzamt aufschreit - da wird eigentlich oftmals drüber weggesehen; gerade im grenznahen Bereich, wo die Freundin das Auto von A nach B fährt, um einzukaufen, könnte sich die Polizei ja dann nur noch mit solchen Sachen beschäftigen.
Also: Rein rechtlich gesehen ein Verstoß gegen die RAO, aber …s.o.
Das mußt Du bzw. müßt Ihr mit Euch selbst ausmachen.

Was allerdings Hans-Jürgen geschrieben hat, das solltet Ihr beide auf alle Fälle beherzigen. Gerade versicherungstechnisch könnte es bei einem Unfall problematisch werden und um viel, viel Geld gehen.

Gruß und ( pssssst: gute Fahrt?? :smile:))

Zachi

Hallo nochmal…

… und vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe
Die gute Fahrt kann mir gewünscht werden, denn nun steht dem Fahren mit “meinem“
Neuen Wagen nichts mehr im Wege *freu*
Die Versicherungsproblematik hatten wir bereits abgeklärt, aber vielen Dank auch noch einmal für diesen Hinweis.
Wollte eben einfach wissen, ob ich mit Bussgeldern o. Ä. zu rechnen habe, falls ich in eine Polizeikontrolle gerate.

Liebe Grüße,
Sally

Wie gesagt, Sally,
das ist keine Absolution.
Wenn Dir einer quer kommen will, dann kannst Du u.U. Probleme bekommen! Wie gesagt: Das ist Deine eigene Entscheidung!

Gruß zachi

hallo,

es ist eine weile her, dass ich mich mit solchen dingen beschäftigt habe. seither sind sicher viele regelungen, die am beginn des binnenmarktes fehlten, entstanden. aber ich bin auch der ansicht, dass es sich hierbei um ein hinterziehung der deutschen kfz-steuer handelt.

ich kann nur soviel dazu sagen:

es vereinfacht die situation sicher nicht, dass es ein geschäftswagen ist, d.h. kommerziell genutzt wird - zoll- und steuerrechtlich greifen hier andere verordnungen als bei rein privater nutzung. zwar ist deine nutzung subjektiv natürlich privat, aber geschäftswagen bleibt geschäftswagen.

die informationen in den foren würde ich -wenn keine konkreten rechtsquellen genannt sind- nur als hinweise und nicht als Fakt sehen (sorry an alle - das soll keinesfalls bedeuten, dass eure meinung nichts wert ist!!!). ich denke, endgültige sicherheit bekommst du bei einem anruf bei

  • dem finanzamt, frage dich zu dem leiter des bereichs kfz-steuer durch. sind i.d.r. gerne mitteilungsfreudig.
  • der zulassungsstelle
  • und dem nächsten hauptzollamt (wobei die wahrscheinlich alle diesbezügliche aufgaben im zuge des binnenmarktes abgegeben haben)

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