hallo,
es ist eine weile her, dass ich mich mit solchen dingen beschäftigt habe. seither sind sicher viele regelungen, die am beginn des binnenmarktes fehlten, entstanden. aber ich bin auch der ansicht, dass es sich hierbei um ein hinterziehung der deutschen kfz-steuer handelt.
ich kann nur soviel dazu sagen:
es vereinfacht die situation sicher nicht, dass es ein geschäftswagen ist, d.h. kommerziell genutzt wird - zoll- und steuerrechtlich greifen hier andere verordnungen als bei rein privater nutzung. zwar ist deine nutzung subjektiv natürlich privat, aber geschäftswagen bleibt geschäftswagen.
die informationen in den foren würde ich -wenn keine konkreten rechtsquellen genannt sind- nur als hinweise und nicht als Fakt sehen (sorry an alle - das soll keinesfalls bedeuten, dass eure meinung nichts wert ist!!!). ich denke, endgültige sicherheit bekommst du bei einem anruf bei
- dem finanzamt, frage dich zu dem leiter des bereichs kfz-steuer durch. sind i.d.r. gerne mitteilungsfreudig.
- der zulassungsstelle
- und dem nächsten hauptzollamt (wobei die wahrscheinlich alle diesbezügliche aufgaben im zuge des binnenmarktes abgegeben haben)
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