Hallo,
ich möchte nur sicher gehen ob ich den Sachverhalt richtig bewwerte:
Angenommen ein Autohändler A verkauft ein gebrauchtes KFZ über www.de für 15.000,-€. In der Anzeige wird insgesamt dreimal erwähnt das das Auto eine Einparkautomatik hat (Paktronic, PDC und Einparkhilfe).
Beim Verkaufsgespräch wurden auch alles Ausstattungen auch angepriesen.
Der Käufer K schaut sich das Auto an und unterschreibt den Kaufvertrag ohne eine Probefahrt gemacht zu haben. Nachdem der Händler das Auto auf K zugelassen hat und K eine Anzahlung getägtigt hat, bemerkt der K das das Auto gar keine Einparkhilfe hat.
Nun hat der K aber schon Winterreifen für das Auto gekauft und aufziehen lassen.
Ich weiß das K ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Nachlass hat. Sollte dies nicht möglich sein, so können beide vom Kaufvertrag zurücktreten. Oder?
Aber was passiert dann zum Bsp. mit den von K gekauften Winterreifen? Der Reifenverkäufer nicht ja nicht ohne weiteres „gebrauchte“ Reifen zurück. Diesen Aufwand müsste dann der Autoverkäufer ja auch entschädigen. oder?
Gruß