Kfz mit manipuliertem Km-Stand gekauft

Habe ein Auto gekauft, dass nach schätzung eines KFZ.Betriebes weit mehr als 300 tkm gelaufen sein muß. Ich habe es mit 220 tkm gekauft und dieser km.Stand steht auch im Kaufvertrag. Der Händler der es mir verkaufte, verkaufte es im Kundenauftrag, jedoch ist er selbts sein eigener Kunde. Heißt der Händler ist Besitzer gewesen und verkauft es als Auftrag über seine Firma. Der Vorbesitzer vor meinem Händler, hatte das Auto 2008 mit 260 tkm an meinen Verkäufer verkauft. Somit steht klar er hat manipuliert. Mit dem Besitzer von 2008 habe ich kontakt aufgenommen und er würde dies bezeugen. Ich habe 1000 Euro bezahlt, jedoch niemals wenn ich es gewusst hätte das er schon so eine laufleistung hat. Denn das Auto hat einen V6 und die angegebene Laufleistung von 220 tkm ist nicht viel für diesen Motor. Jedoch 340 tkm schon. Was kann ich da machen, denn jetzt muß das Auto generall überholt werden um überhaupt noch fahren zu dürfen, deshalb auch die vermutung meines KFZbetriebes auf eine solch hohe laufleistung und niemals auf 220tkm. Bitte um Hilfe

Hi, also ich bin auch kein Jurist, aber ich würde mir den KM Stand vom Vorbestitzer schriftlich bestätigen lassen und dann den Verkäufer damit konfrontieren und dann etwas pokern. Dh ihm signalisieren, dass du an einer einvernehmlichen Lösung interessiert wärest, die sein könnte a. er nimmt den Wagen zurück, oder mindert den Kaufpreis, oder beteiligt sich an den Reparaturkosten oder du würdest einen Anwalt dazu einschalten. Da ist dann schon ein Entgegenkommen vom Verkäufer zu erwarten, wenn nicht, würde ich tatsächlich einmal einen Anwalt befragen.

Gruß

Henning

hallo
ich würde einen sachverständiger hinzu ziehen,danach den händler anzeigen
grüße

Leider kann ich Dir in diesem Fall keinen Rat geben.

BHaupt

Ok, der Reihe nach.

Die Schätzung Deiner Werkstatt ist sagen wir mal vorsichtig: irrelevant. Zum einen juristisch, zum anderen ist gerade am Motor sehr schwer zu sagen wie die Laufleistung ist. Fahrstil, Ölsorte, Pflege machen den Unterschied. Ich kenne Motoren die um die 500tkm unterwegs sind und vom Zustand her vielleicht noch mal das gleiche machen werden und auch welche die unter 200tkm fertig sind mit der Welt. Auch 340tkm müssten für ein 6-pack nicht viel sein wenn es gepflegt wurde. Selbst wenn es vielleicht kein Benz oder BMW ist - auch ein VW V6 oder dergleichen könnte da durchaus noch fit sein.
Aber das nur als Einleitung:wink: Tut eigtl. nix zur Sache.

Man könnte jetzt statt der Aussage der Werkstatt ein Gutachten einholen (selbst wenn der Werkstattfuzzel Gutachten schreiben darf ist das mehr Arbeit als nur mal kurz rein- oder gar nur draufschauen beim Motor).

Könnte, braucht vielleicht aber gar nicht. WENN der Vor-Vor-Besitzer - also der vor dem Händler - was Schriftliches zur Kilometerleistung in Händen hat, zB den Kaufvertrag von damals mit dem der Wagen ins Eigentum des Händlers übergegangen ist.
Steht da eine Laufleistung über 220tkm drauf ist die Sache klar. Gibt es nichts schriftliches steht im günstigsten Fall Aussage gegen Aussage - und der Richter wird im Zweifel auswürfeln.
Also bräuchte man doch wieder ein Gutachten.

Was kannst Du machen?
Zivilrechtlich klagen: Schadensersatz, Kostenübernahme der Reperatur, Rückabwicklung, was auch immer…
Strafrechtlich: Anzeige erstatten wg. Betrug(? bin nicht ganz sicher, sollte aber passen). Wenn der StA will wird der im Zweifel noch was hinter „in Tateinheit mit“ einfügen:smile:
WENN der StA den Anfangsverdacht sieht und die Ermittlungen aufgenommen werden KANN es imho passieren daß amtlicherseits ein Gutachten beigebracht wird. kann…
Sollte der Händler verurteilt werden könnte man mit dem Strafurteil im Rücken recht entspannt eine Zivilklage einreichen siehe oben. Wäre ungewöhnlich die dann zu verlieren ausser man klagt auf Sachen die das Zivilrecht an der Stelle gar nicht hergibt.
Sollte die StAschaft dagegen keine Lust haben und das Ding einstellen - mangelndes öffentliches Interesse wird da gerne mal genommen - wäre wieder der Stand, daß Du entweder Belege oder ersatzweise ein Gutachten bräuchtest.
Wobei ja auch bei einem Gutachten ein Gegengutachten etc. …

So oder so - auf der prozessuralen Ebene rechne ich damit daß das Ganze dauern wird. Sowol straf- als auch zivil-rechtlich. Und wenn das eine erst nach dem anderen beginnt bist Du unterhalb von 6 Monaten kaum dabei…

Also erstmal die Frage zur Sachlage: Gibt es Belege für die frühere höhrere km-Anzeige? Dass der Händler also eine wissentliche Falschangabe gemacht hat?
Falls ja würde ich eine Anzeige empfehlen. Evtl. auch mit dem Händler noch mal Kontakt aufnehmen und darauf hinweisen daß Du ein Problem mit Fzg und km_angabe hast.
Aber dabei Igel-Sex: Ganz ganz vorsichtig… Nicht daß dann nachher noch eine Reaktion ala Nötigung oder dergleichen auf Dich zukommt. Man weiss bei solchen Leuten nie, WIE abgebrüht die sind…
Evtl. ja nach Laune mit dem Beweis auch gleich Zivilklage… Aber dann eh mit Anwalt.
Gibt es keine Unterlagen sieht das Ganze schon schlanker aus. Dann geht es darum ob der Tacho der drin ist noch der originale ist, ob eine Manipulation vorgenommen wurde - je nach Fzg unterschiedlich zu beweisen. Zustand des Fzgs, des Motors etc. siehe oben…

Die Konstruktion mit Verkauf im Auftrag zur Verkürzung der Gewährleistung kann darauf hindeuten daß der Typ das alles ein wenig … freizügig… nimmt, muss aber nicht.

Kurz:
Wie sicher ist der Stand der Dinge?
Erst Strafrecht oder gleich Zivilrecht?

Grüsse.

Hallo, bei dem Kfz das sie gekauft haben liegt ein Sachmangel vor da die tatsächiche Laufleistung manipuliert wurde.
Fällt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Übergang auf, wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Übergang an den Käufer mangelhaft war.In den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum muss der Händler beweisen, dass zum Kaufzeitpunkt der Schaden noch nicht vorhanden war
Nach diesen 6 Monaten tritt die so genannte Beweislastumkehr ein. Dass bedeutet der Käufer muss beweisen, dass die Ware bereits zum Übergang mit einem Mangel behaftet war. Dies ist nur sehr schwer bis gar nicht möglich und deshalb haben sie in den ersten 6 Monaten nach Kauf als Käufer sehr gute Chancen, eine Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
Zudem haben sie einen Zeugen der diesen Mangel Bestätigen kann.

Daher müssen Sie wie folgt vorgehen: Fordern Sie den Verkäufer schriftlich per Einschreiben/Rückschein unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auf. Falls der Verkäufer dies verweigert können Sie vom Kaufvertrag zurück treten und den Kaufpreis zurück fordern.

Ich hoffe ich könnte ihnen weiter helfen.

Gruß

Wenn der Händler bzw. als Privatperson das Auto wissentlich mit manipuliertem Tachostand verkauft ist dies arglistige Täuschung und der Vertrag ist nichtig. Am besten fragen konfrontieren sie ihn mit dem Wissen oder sie fragen einen Anwalt ihres Vertrauens. Soweit ich weiss ist eine Rechtsberatung kostenlos, jedenfalls habe ich noch nie bei meinem etwas bezahlt.

Da Sie ein Zeuge haben, würde ich den Händler kontaktieren, das Auto gegen Preis und Unkosten zurückzunehmen

e ein Auto gekauft, dass nach schätzung eines KFZ.Betriebes
weit mehr als 300 tkm gelaufen sein muß. Ich habe es mit 220
tkm gekauft und dieser km.Stand steht auch im Kaufvertrag. Der
Händler der es mir verkaufte, verkaufte es im Kundenauftrag,
jedoch ist er selbts sein eigener Kunde. Heißt der Händler ist
Besitzer gewesen und verkauft es als Auftrag über seine Firma.
Der Vorbesitzer vor meinem Händler, hatte das Auto 2008 mit
260 tkm an meinen Verkäufer verkauft. Somit steht klar er hat
manipuliert. Mit dem Besitzer von 2008 habe ich kontakt
aufgenommen und er würde dies bezeugen. Ich habe 1000 Euro
bezahlt, jedoch niemals wenn ich es gewusst hätte das er schon
so eine laufleistung hat. Denn das Auto hat einen V6 und die
angegebene Laufleistung von 220 tkm ist nicht viel für diesen
Motor. Jedoch 340 tkm schon. Was kann ich da machen, denn
jetzt muß das Auto generall überholt werden um überhaupt noch
fahren zu dürfen, deshalb auch die vermutung meines
KFZbetriebes auf eine solch hohe laufleistung und niemals auf
220tkm. Bitte um Hilfe

Hallo, leider spät gelesen.Also ich geh da mal(Fantasievoll) von so einen praktizierenden officel mittellosen „Verkäufer“ aus.
Vorab: Schweinierei!
Meine private Meinung. Nach allem hin und her; Ihr maximaler Schaden liegt derzeit um die max. 1000 Euro.??? Wenn überhaupt ! und Sie sind verpflichtet sämtliche vermeidbaren nicht angemessenen Kosten von diesen „Herren“ abzuwenden. Also keine dem Wert des Fahrzeugs übersteigenden Instandsetzungen.
Hätten Sie eine Rechtschutz, würden wir hier vermutlich nicht schreiben.
Also, meine persönliche Meinung 1.wollen Sie noch mehr Geld für einen z. B. kostenpflichtigen außergerichtlichen Vergleich loswerden? So was kommt oft vor, da auf einmal von Gerichtskosten und so etwas die Rede ist und da Sie dann -vermutlich - nicht rannwollen… Aber dann sind meist schon Kosten aufgelaufen …
2. haben Sie den Verkäufer mal HÖFLICH auf Ihre NACHWEISBAREN möglichst übersichtlichen schriftlichen VORGELEGTEN Fakten aufmerksam gemacht und selbst einen Vergleich angestrebt? Rückgabe - ?
Sie haben aber Kilometer gefahren…kostet. Sie haben aber auch selbst Kosten durch diese Schummellei und hin und her gehabt Reden…Reden…und NICHT vom Verklagen reden - ruhig und sachlich Ihre KlageUNwilligkeit erwähnen -schließlich haben Sie da keinen Bock drauf und ernst genommen werden Sie wahrscheinlich sowieso nicht. Ebenso ruhig eine Frist bis zur Straf/BETRUGSANZEIGE setzen. Hier wird man -wegen den Ärger, der Lauferei, den Besuchen, der verhergehenden Aktenlagen usw. ein paar Hunderter abwägen, S a c h l e i s t u n g e n ? Kann auch sein das das ganze für Sie recht unangenehm wird. - HÖFLICH
3. Ihre Zeuge hat Ihnen schon ( vor ev. kostpflichtigen Blamagen) seine Aussage schriftlich gegeben?
4. Kilometer Schätzungen. Der Typ erklärt: War so 3-4 mal auf dem Nürnburgring ,na ja Verschleiß und geschummelt Na, ja wenn bewiesen… 50 000 km sind ganz ganz wenig bei so einen alten Fahrzeug…
Was glauben werden Sie bekommen? Was wird Sie das (anteilig) kosten ? Und wenn Sie alles durch haben, gibt es Geld zu holen? Bei jemanden der so preiswert fährt und auf diesen Niveau arbeiten muss?
Bei 1000 Euro Auto :Einigen was immer geht!! und das wars, auch wenns schwer fällt. :-----
Gab auch mal eine Schiedsstelle des Kfz.-Handwerk - wenn der HändlerMitglied in der Kfz. Innung ist.
Für den Kunden unverbindlich für das Innungsmitglied bindent.- Aber … hin-her 1000 Euro Auto
Wie hoch wird der Schaden beziffert werden??

Hätte gern positiver geantwortet, aber so sparen Sie unter Umständen weitere kosenpflichtige Erfahrungen.