Guten Tag,
ich habe mir vor 7 Monaten einen 13 Jahre alten Corsa gekauft, ich habe eine Garantieversicherung für 1 Jahr auf Motor,Getriebe u. Differenzial abgeschlossen.
Nun geht mir der Motor kaputt, die Werkstatt hat den Motor ausgelesen und einen Fehler im AGR-System festgellt.
Diese Reparaturkosten müssten m.E. vom Verkäufer übernommen werden. Stimmt das ???
Gruß
Frank
Hi
eigentlich gehört dieser Thread in die Rubrik Rechtsfragen
und genau deshal scheiden sich hier die Geister !
Nun vor rund 7 Jahren gab es eine Gesetzgebung , das Händler grundsätzlich ( ausser auf Verschleiss , z.B. abgefahrene Reifen ) 2 Jahre Gewährleistung übernehmen MÜSSEN und das erscheint mir bei einem 13 Jahre alten Corsa doch recht suspekt .
Wenn das Fahrzeug von Privat gekauft wurde , dann muss man das Kleingedruckte des Versicherungsvertrages lesen ob es abgedeckt ist oder nicht ,dennPrivatverkäufer haften nicht .
Die Händlerausnahme gilt bei Garantieabtrittserklärungen von Händler zu Händler , bzw an Privatpersonen die im Kaufvertrag eine Klausel drinne haben , das dieses Fahrzeug für den Export verkauft wurde .
hiesse also soviel , das ich ein 13 Jahre altes Tüv Abgelaufenes Auto kaufe um es meinem Schwipschwapponkel in Afrika zu geben .
… was ich damit mache , ist denen dann egal
Hallo,
Nun geht mir der Motor kaputt, die Werkstatt hat den Motor
ausgelesen und einen Fehler im AGR-System festgellt.
Ja, was ist denn nun kaputt? Motor, irgendwas im AGR-System oder beides?
Diese Reparaturkosten müssten m.E. vom Verkäufer übernommen
werden. Stimmt das ???
Warum vom Verkäufer? Oder meinst Du die Versicherung? Wenn der Fehler im AGR-System liegt, dann sollte man mal in den Versicherungsbedingungen nachsehen, ob das System zu den Garantieleistungen dazu gehört. Wenn nicht dann Pech.
Beste Grüße
Guido
Hallo,
Nun vor rund 7 Jahren gab es eine Gesetzgebung , das Händler
grundsätzlich ( ausser auf Verschleiss , z.B. abgefahrene
Reifen ) 2 Jahre Gewährleistung übernehmen MÜSSEN
Warum 2 Jahre? Bei gebrauchten „Sachen“ doch nur 1 Jahr?!
Und dann ist da noch die Beweislastumkehr. 7 Monate nach Kauf hat man da wohl schlechte Karten.
und das erscheint mir bei einem 13 Jahre alten Corsa doch recht
suspekt .
Deswegen bekommt man solche Autos normalerweise bei keinem Händler mehr. Wenn ein Händler doch meint, das Risiko eingehen zu müssen, dann soll er doch.
Beste Grüße
Guido
Hallo,
AGR bedeutet doch AbGasRueckfuehrungssystem. Un ddas hat ein 13 Jahre alter Corsa. Da kann man was auslesen. Der Alte soll einen Fehlerspeicher haben? Das glaub ich alles noch nicht. Der Motor ist vielleicht defekt, aber diese Erklaerungena uch.
Gruss Helmut