Hallo zusammen!
Eine Frage:
Angenomm: Im Rahmen der Tatsächlichen km-Kosten bei Auswärtstätigkeiten schreibt man dieses Jahr (erstmals) noch ein Teil (1/6) der Anschaffungskosten eines Kfz ab.
Kauf wäre im Oktober 2006 gewesen.
Wie oben erwähnt macht man dies allerdings nun zum ersten Mal geltend, da man es zuvor leider nicht wusste.
Gibt es irgendwie ne Möglichkeit, die restl. 5/6 zzg. der Kreditzinsen, auch noch nachträglich abzusetzen?
fragt hier ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger? Art der Gewinnermittlung?
Lia
Das würde ein Arbeitnehmer fragen. Inwiefern „Gewinnermittlung“?
Das würde ein Arbeitnehmer fragen. Inwiefern
„Gewinnermittlung“?
Also fragt ein Arbeitnehmer??
Ein AN kann nur jedes Jahr wieder seine Kosten neu ermitteln für Fahrten, die nicht für den Weg Wohnung-Arbeitsstätte sind.
Jetzt ist doch die Nutzungsdauer fast vorbei - aber er soll doch mal durchrechnen, ob sich das lohnt!
Die Jahre vorher sind gelaufen, aber für 2011 könnte der AN das machen!
Lia
Lia