Vorgeschichte:
Peter ist im Juni 2009 von Lüneburg in Niedersachsen nach Berlin gezogen und hat sein Auto (privat genutzter VW-Bus mit LKW-Zulassung) entsprechend umgemeldet. Der Wagen war zuvor etwa ein halbes Jahr abgemeldet und wurde zunächst mit Kurzzeitkennzeichen überführt. Der Wagen war die letzten 5 Jahre in Lüneburg zugelassen (mit Winterpausen-Abmeldungen) und auch das Kurzzeitkennzeichen stammt aus Lüneburg.
Konkretes Problem:
Mitte Dezember 2010 hat Peter den Wagen dann in Berlin (über den Winter) abgemeldet. Hierbei viel der Versicherung auf, dass sie bei der Berechnung von Peters Beitrags die Veränderung der Regionalklasse durch seinen Umzug nicht berücksichtigt haben. Sie fordern nun eine Nachzahlung von ca. 250 € von Peter, wegen der Erhöhung der Regionalklasse.
Peter hat bloß ein plumpes Standardschreiben von denen gekriegt, in dem ohne jegliche Erklärungen die Forderung gestellt wird, die inzwischen auch schon abgebucht wurde. Die Information, dass es sich um die 1,5 Jahre zurückliegende Veränderung der Regionalklasse handelt, hat Peter erst nach einem Rückruf eines sich informieren müssenden Sachbearbeiters der Versicherung erhalten.
Konkrete Frage:
Dürfen die jetzt eine 1,5 Jahre zurückliegende Forderung stellen und muss Peter das (nach-)zahlen?
Wie kann Peter argumentieren, um die bereits abgebuchten 250 € zurück zu bekommen?
Hat Peter ein Sonderkündigungsrecht?
Es wäre super, wenn jemand die Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank.
M.