Liebe WWW-Nutzer,
Hallo, Käschdin!
Person A wohnt seit einem halben Jahr in Stadt X (inkl.
Anmeldung bei Einwohnermeldeamt), hat sein Kfz aber noch in
Stadt Y (anderes Bundesland und kein zweiter Wohnsitz)
angemeldet.
Hm. Schon problematisch. Ich durfte schon über 30€ zahlen, weil ich mein Auto eben nicht rechtzeitig (innerhalb von 3 Monaten) umgemeldet habe. Da hat schon der neue Lankreis für gesorgt :o)
Nun wurde Person A heute in Stadt X geblitzt (rote Ampel).
Heißt 50 Euro und 3 Punkte. Was kann passieren, weil Person A
nicht mehr in Stadt Y wohnt und der Bußgeldbescheid wohl
wieder zurückgeht?
Stellt sich die Frage, ob Person A evtl in der Stadt Y einen Nachsendeauftrag gestellt hat u wenn ja, ob dieser noch gültig ist. Selbst, wenn kein Nachsendeauftrag gestellt wurde, kommt Behördenpost meist an. Wenn nicht in Stadt Y, dann in Stadt X. Dann aber als gelber Brief mit entsprechenden Zusatzkosten.
Kann Person A durch sofortige Ummeldung des Kfz eventuellen Strafen
bzgl fehlender Ummeldung entgegenwirken?
Nu isses zu spät, das Kind liegt im Brunnen. Person A sollte aber so oder so das Auto schnellstmöglich ummelden, da es auch versicherungstechnische Konsequenzen haben kann, wenn das Fzg nicht umgemeldet wurde. Person A zahlt nämlich evtl für die falsche Regionalklasse…
Danke und Gruß,
Käschdin
Gruss
Mutschy