KFZ-Nutzung in EÜR

Liebe/-r Experte/-in,
nachdem ich nun eigige Zeit das Archiv durchforstet habe, habe ich zwar einiges gelernt, bin mir in der Anwendung aber nicht sicher.

Problem ist:
Freiberufler - einfache EÜR u. mtl. UST-VA

  • least für 2 Jahre PKW - keine Sonderzahlung.
  • Laufzeitbeginn Mitte eines Monats.
  • Da der PKW überwiegend beruflich genutzt werden soll, soll die 1%-Regelung angewandt werden.
  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle fallen nicht an.

Frage nun, wie wird dieses Leasingfahrzeug praktisch in der EÜR verbucht?
Mir ist klar, dass alle laufenden Kosten wie Leasingrate, Kraftstoffe, etc. als Aufwand verbucht werden.
Was ist aber mit den Überführungs- u. Zulassungskosten? Normalerweise werden die doch zum Fahrzeug geschlagen und werden dann damit abgeschrieben. Werden diese Kosten direkt als Aufwand verbucht?

Mit Hilfe der EÜR wird ja auch die mtl. UST errechnet. Bei Anwendung der 1%-Regel muss der errechnete Betrag dem Gewinn hinzugerechnet werden und daraus sind wiederum 80% umsatzsteuerpflichtig. Wie kann man das in einer einfachen EÜR unterbringen? Monatlich lediglich diese 80% ansetzen und am Jahresende den Gesamtbetrag?

Wie ist diese Regel anzuwenden, wenn der Vetrag mitten im Monat beginnt - anteilig?

Schönen Dank im Voraus

Die Zulassungs- wie auch Überführungskosten würde ich auch als Aufwand buchen
Vertrag mitten im Monat = Kauf bis 15 voller Monat, Kauf ab 16. = halber Monat
Ansatz der 80 % so wie beschrieben ok

Hallo,

ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Es ist gar nicht so einfach, sich in diesem Steuerdschungel zurechtzufinden

Schöne Grüße
Ingalo