angenommen ein AN hat ein KFZ und bietet dem AG an dass er dieses für die Arbeit nutzt.
zB ein Elektriker hat einen kleinen Bus den er dann als Baustellenfahrzeug nimmt.
Angenommen dass wäre ein zweit Wagen, das soll heißen der AN kann dem AG das Fahrzeug VOLL und GANZ zur Verfügung stellen und braucht es auch nicht (abends Wochenende etc)…
Das Fahrzeug würde so behandelt als sei es im Besitz des AG…
Also auch Abends auf dessen Firmengrundstück geparkt…
der AN will dann sicher für das Fahrzeug ein Nutzungsentgelt. Das wäre dann eine Vermietung und die Einnahmen wären dann als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern.
Es wären dann sonstige Einkünfte § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz
Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände.
Entscheidender Unterschied zu Vermietung + Verpachtung ist, dass bei § 22 EStG keine Verluste geltend gemacht werden können.