hallo.
die privathaftpflicht zahlt ja nicht für schäden an geliehenen sachen.
wenn also der versicherungsnehmer sich ein auto von einem bekannten leiht und an diesem einen schaden verursacht, hat er pech gehabt?
was wäre, wenn der versicherungsnehmer im auftrag des bekannten mit dessen auto fährt und einen schaden verursacht? das wäre ja dann keine leihe…?
oder ist das prinzipiell ein fall für die kfz-haftpflicht des verursachers?
oder am ende ganz was anderes?
gruß
michael