Seit ca. 4 Wochen steht ein verlassenes Auto ohne TÜV quer auf einem Privatparkplatz, dieser erschwert das einfahren und Parken. Nur mit mehreren Anläufen kann geparkt werden.
Wie kann Person A vorgehen, soll A zuerst zur Polizei gehen?,
weil das KFZ hat keinen TÜV, ist somit nicht ‚Fahr tüchtig‘. In Augen von Person A, ist das Abgestellter Schrott, zwar hat das Auto noch Kennzeichen drauf, dies muss aber nicht heißen, dass das KFZ noch Angemeldet ist.
Da kann es stehenbleiben, solange es dem Inhaber des Privatparkplatzes gefällt - grob gesagt.
weil das KFZ hat keinen TÜV, ist somit nicht ‚Fahr tüchtig‘.
Ist es im öffentlichen Verkehrsraum? Nein. Also: Egal.
In Augen von Person A, ist das Abgestellter Schrott, zwar hat
das Auto noch Kennzeichen drauf, dies muss aber nicht heißen,
dass das KFZ noch Angemeldet ist.
Aber es kann doch nicht sein, dass jeder sein nicht ‚Fahrtüchtiges‘ Auto relativ egoistisch quer über den Privatparkplatz wochen lang abstellt, und selber nichts dagegen tuhen kann.
Selbsthilfe
Hallo,
mit 3 kräftigen Leuten kann man eigentlich jeden PKW so bewegen, dass man ihn „passend“ stellt.
Einfach über die Stossdämpfer aufwippen, und in dem Moment, wenn der Wagen nach oben federt zentimeterweise ein wenig in die richtige Richtung stellen.
Nun kann man ihn
a. gerade auf den Parklplatz stellen, dass er nicht mehr behindert
b. auf die Strasse wuppen, dass er kräftig behindert und wahrscheinlich abgeschleppt wird
a.) ist natürlich die viel freundlichere Methode… und läuft garantiert ohne Sachbeschädigung
Gutes Gelingen
Hummel
P.S. die nun folgenden Hinweise zur Legalität einer solchen Aktion habe ich aufmerksam zur Kenntnis genommen!!
Vielen vielen Dank für die Belehrung!
nur weil es ein Privatparkplatz ist, heißt dies nicht, dass dies nicht auch öffentlicher Verkehrsraum sein kann. Dies ist vielmehr sogar recht regelmäßig der Fall. Und zwar immer dann, wenn es keine bauliche Abgrenzung zum öffentlichen Straßenraum gibt. D.h. der normale Stellplatz vor der heimischen Garage (wenn der nicht zufällig hinter einem Zauntor liegt), der Supermarktparkplatz, … ist zunächst mal entsprechend zu betrachten.
Wir hatten hier mal eine nette Diskussion zu dem Thema, wie man Schrankenanlagen mit/ohne Zahlungspflicht bewerten müsse, die jedermann bedienen kann, und die gerade nicht dazu dienen die Öffentlichkeit grundsätzlich an der Nutzung zu hindern, sondern nur die Einhaltung einer Zahlungspflicht sicherstellen.
das wäre zwar ne gute lösung, aber aus platzgründen müsste der dann doch eher auf die enge straße.
Wenn man dies macht, passiert da wirklich nichts? Ich kann mir das nicht vorstellen, dass das legal sein soll.
man wippt zu mehreren das Fahrzeug eines Kameraden auf und stellt es quer in die Parklücke, so dass vorne und hinten noch 5 cm Platz sind. Ausparken alleine quasi unmöglich.