Ich würde gerne wissen wollen ob man seine KFZ Versicherung zum monatsende n u r ende November kündigen kann?
und
WIe ist es eigentlich wenn man zum beispiel am 29. November kündigt dieser tag ist aber ein samstag. ist die kündigung dann überhaupt gültig wenn die versicherung am montag den 1 dezember das kündigungsschreiben erst entgegennehmen kann?
Ich würde gerne wissen wollen ob man seine KFZ Versicherung
zum monatsende n u r ende November kündigen kann?
die meisten (aber nicht alle) KFZ Versicherungen laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember. Da in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat (für diese Versicherungen) gilt ist der 30.11 der letzte Tag an dem die KFZ Versicherung normalerweise gekündigt werden kann.
Wenn die KFZ Versicherung eine andere Laufzeit hat, dann ist auch der Kündigungstermin ein anderer. Also ein Monat vor Ablauf der Versicherung.
Sollte die Versicherung aber Ihre Prämie erhöhen, dann besteht zusätzlich die Möglichkeit die Versicherung wegen dieser Erhöhung zu kündigen. Ich glaube bis spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Prämienerhöhung.
WIe ist es eigentlich wenn man zum beispiel am 29. November
kündigt dieser tag ist aber ein samstag. ist die kündigung
dann überhaupt gültig wenn die versicherung am montag den 1
dezember das kündigungsschreiben erst entgegennehmen kann?
Da bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich glaube irgendwo gelesen zu haben dass dann die Kündigung spätestens am darauf folgenden Montag (also hier der 1.12) bei der Versicherung ankommen muss.
Vielleicht können dir die Experten hier genauere (und sicherere) Auskünfte geben.
im Regelfall kann die Kündigung auch per Fax erfolgen. Wichtig ist der Sendebericht. Alternativ die Kündigung persönlich bei einer Zweigstelle oder ADM abgeben und bestätigen lassen. Sofern die am Wochenende erreichbar sind.
Grundsätzlich gilt immer, dass es auf den einzelnen Vertrag ankommt. Da es verschiedene Vertragsvarianten gibt, kann auf diese Frage nicht pauschal geantwortet werden. Dennoch gibt es ein paar grundsäztliche Punkte zu beachten:
im Regelfall kann die Kündigung auch per Fax erfolgen. Wichtig
ist der Sendebericht.
Eine Kündigung erfordert immer die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Manche VR akzeptieren eine Kündigung per Fax, andere nicht. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, sollte man die Kündigung daher per Post verschicken.
Alternativ die Kündigung persönlich bei
einer Zweigstelle oder ADM abgeben und bestätigen lassen.
Sofern die am Wochenende erreichbar sind.
Die Empfangsvollmacht des Agenten ist (in der Regel durch § 9 AKB) bei Kündigungen aufgehoben. Das Abgeben der Kündigung bei diesem ist somit niemals als ausreichend zu bewerten, solange der Agent die Kündigung nicht fristgerecht weiterleitet. Der VN sollte dies also nicht riskieren und die Versicherung lieber selbst anschreiben.
Wenn der 30. November auf einen Sonntag fällt, dann hat der VN noch bis zum nächsten Werktag Zeit fristgerecht zu kündigen. Ob der Tag des Absendens der Kündigung oder der Tag des Zugangs der Kündigung relevant ist, kann in den einzelnen Verträgen unterschiedlich geregelt sein.
Grundsätzlich gilt immer, dass es auf den einzelnen Vertrag
ankommt.
Richtig
Da es verschiedene Vertragsvarianten gibt, kann auf
diese Frage nicht pauschal geantwortet werden. Dennoch gibt es
ein paar grundsäztliche Punkte zu beachten:
Eine Kündigung erfordert immer die Schriftform mit
eigenhändiger Unterschrift. Manche VR akzeptieren eine
Kündigung per Fax, andere nicht.
Deswegen meinte ich „im Regelfall“. Soll heißen: Die meisten (nicht alle) VR akzeptieren eine Kündigung per Fax. Ob der jeweilige VR das zuläßt, steht wiederum in den jeweiligen Bedingungen.
Wenn man auf Nummer sicher
gehen will, sollte man die Kündigung daher per Post
verschicken.
Richtig. Am besten per Einschreiben/ Rückschein.
Die Empfangsvollmacht des Agenten ist (in der Regel durch § 9
AKB) bei Kündigungen aufgehoben.
Dem entgegen steht §69 VVG Abs.1 Nr.2
Das Abgeben der Kündigung bei
diesem ist somit niemals als ausreichend zu bewerten, solange
der Agent die Kündigung nicht fristgerecht weiterleitet. Der
VN sollte dies also nicht riskieren und die Versicherung
lieber selbst anschreiben.
wie schon geschrieben wurde: die Laufzeit und somit die Kdg-Möglichkeit richtet sich nach dem Vertrag, meistens ist der Ablauf der 01.01., so dass bis 30.11. gekündigt werden kann.
Bei einer Prämienerhöhung hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht, auszuüben innerhalb 1 Monats ab Zugang der Mitteilung.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, verlängert sich diese bis zum folgenden Werktag (=> Montag).
woher hast Du Dein „Wissen“? Das ist schlichtweg Unfug.
Grüße, M
Hallo Masch,
ich weiss zwar nicht genau was Du jetzt meinst, aber woher ich mein Wissen habe, kann ich Dir gerne mitteilen: Aus meinem Studium, meiner mehrjährigen Tätigkeit als leitender Angestellter einer Versicherung und diversen Kommentaren.
Die Empfangsvollmacht des Agenten ist (in der Regel durch § 9
AKB) bei Kündigungen aufgehoben.
Dem entgegen steht §69 VVG Abs.1 Nr.2
Hier ist Vorsicht geboten. Du beziehst Dich auf das neue VVG, welches erst ab 01.01.2009 für alle Altverträge gültig ist. Ob dies hier schon gilt, wissen wir nicht. Auch wenn viele VR freiwillig das neue Recht schon anwenden. Im Grunde genommen ist es aber auch egal, welches Recht zur Anwendung kommt. Sollte nämlich das alte Recht Anwendung finden, so gilt § 43 Nr. 2 VVG. Diese dort genannte Empfangsvollmacht wird durch die vertragliche Regelung ausdrücklich aufgehoben. Somit muss die Kündigung dem VR selbst, bzw. den im Versicherungsschein genannten Vermittlern, zugehen. Dass diese Klausel Gültigkeit hat, hat der BGH bereits bei Lebensversicherungen entschieden (VersR 1999, S. 565).
Ich gebe allerdings zu, dass einige VR aus kulanzgründen auch eine Abgabe der Kündigung beim Agenten akzeptieren.
und Du meinst allen ernstes, eine Fax-Kündigung könnte ggf. nicht akzeptiert werden? Oder dass eine Kündigung an den Agenten nicht als eingegangen gilt… ?? Auge-und-Ohr-Rechtsprechung ist ja nun wirklich Stoff aus dem ersten Lehrjahr. Ich bin erstaunt.
Auf die Kommentar-Quellenangaben dazu wäre ich neugierig.
und Du meinst allen ernstes, eine Fax-Kündigung könnte ggf.
nicht akzeptiert werden?
Du scheinst wohl nicht zu wissen, dass einige VR in Ihren AKB verlangen, dass eine Kündigung immer per Einschreiben an den VR geschickt werden muss. In einem solchen Fall ist die Kündigung per Fax nicht zulässig.
Und was das abgeben der Kündigung bei einem Agenten betrifft, empfehle ich Dir anstatt in billige Lehrbücher mal in diverse Kommentare wie z. B. Stiefel/Hofmann, Feyock/Jacobsen/Lemor oder Prölss/Martin zu schauen. Steht im Versicherungsschein der Name des Agenten, so ist die Abgabe bei diesem kein Problem.