KFZ Privat kauf

Guten Tag,
ich habe mir vor ca. 3 Wochen ein Auto Privat gekauft.
Gestern ist mir der Motor um die Ohren geflogen.
Auf einen Schlag Kühlwassertemp. in roten Bereich, Auto stinkt extrem nach Öl.
Denke Zylinderkopf hat sich verabschiedet.

In Wie weit kann ich gegen den Verkäufer vorgehen ?
Wir haben einen Handschriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt wo nur drin steht.
Käufer, Verkäufer, Auto, Schlüsselnummer
und unten hat er drin stehen „keine Garantie, keine Rücknahme“

Er selber hat das Auto ca. 5 Monate gefahren, ich vermute stark das er von dem Fehler wusste deshalb hat er es auch nach so kurzer Zeit wieder verkauft.

mfg
Dave

Hallo, Recht auf Garantie gibt es bei Privatverkäufen nicht. Wenn du nachweisen kannst dass der Verkäufer von einem Vorschaden wußte und den bewußt verschwiegen hat, kann man Betrug oder arglistige Täuschung voraussetzen, dann besteht die Möglichkeit auf Wandlung. Das mußt du dem aber erst mal nachweisen und ich schätze das als ziemlich schwer ein.
Juristisch kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da ich nur Laie bin.

Hallo,

Privatpersonen (im Gegensatz zu Unternehmern) können die gesetzliche Gewährleistung wirksam ausschließen (ergibt sich implizit § 437 BGB sowie § 475 Abs. 1 BGB). Dies gilt allerdings nicht, wenn der Verkäufer von dem Mangel wußte bzw. hätte wissen müssen (§§ 202 BGB und § 276 Abs. 3 BGB ).

Das Problem dürfte hier in der Beweisbarkeit liegen.

Gruß
C.

Ja ok als Privatmann kann man das.
Aber wenn er im Kaufvertrag nicht es So drin stehen hat, sonder halt eben nur „keine Garantie, keine Rücknahme“
Garantie ist doch nicht das gleiche wie Gewährleistung !

Ich weiß, daß Gewährleistung und Garantie zwei verschiedene Dinge sind, nur weiß das eben nicht jeder und aus dem Grunde wäre zunächst einmal zu erforschen, was der Verkäufer wirklich erkären wollte (§ 133 BGB).

Erfreulicherweise hat das Landgericht Osnabrück das bereits für uns erledigt (Az. 12 S 555/05). Ergebnis: das Gericht ging davon aus, daß der Verkäufer den Unterschied nicht kannte und die gesetzliche Sachmangelhaftung ausschließen wollte und nicht stattdessen erklären wollte, daß er über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinaus keine Garantie übernimmt.

Davon würde ich für das aktuelle Problem auch erst einmal ausgehen.

Guten Tag,
Es kommt darauf an wenn sie gekauft wie gesehen haben dann haben sie keine Chance bei einem Gerichts Streit. Und wenn im kaufvertrag ohne Garantie, Gewährleistung etc. Steht dann hat man keine Chance vor Gericht. Aber fragen kann mann ja vielleicht ist der Verkäufer ja kulant und richtet es auf seine kosten.
Mfg Stefan Heisig

Im Vertrag, wenn man das so nennen kann.
Steht nur „Keine Garantie, keine Rücknahme“ mehr nicht !!
Es Steht nichts von Gewährleistung drin !!

Da er das Auto nur nach Knapp 5 Monaten wieder verkauft hat, geh ich ganz stark davon aus, dass er was wusste wegen dem Defekt,
ich hatte seit ich das Auto fahre immer Probleme mit dem Kühlwasser und das von anfang an.

Ich werde ihm jetzt einen Brief zukommen lassen, mit dem Rücktritt des Kaufvertrages wegen erheblicher Mängel des Fahrzeuges und bin auch am Überlegen ihn wegen Betrug anzuzeigen.

halle mit einen versuch ist es wert sprechen sie aber zuvor mit einem rechtsanwalt was möglich ist und zwecks den aussichten
mfg Stefan heisig

Wie sieht´s denn eigentlich Aus, wenn er am Fahrwerk was verändert hat.
Sprich Tieferlegungsfedern eingebaut hat, mir aber nichts gesagt hat, sind auch nicht eingetragen !!

müssen eingetragen oder ausgebaut werden gibt nur die zwei Möglichkeiten

Aber dann vom Verkäufer ?

natürlich vom Verkäufer wenns nicht mit abe ist oder im,fzg Schein steht muss es raus und original rein

Hallo
wichtig ist die Auslegung des Kaufvertrages, gekauft wie gesehen ist nicht mehr gültig.Nach EU Recht ist auch der Privatverkäufer verpflichtet Mängel anzuzeigen, sonst muß er (in einer vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist) für den Schaden aufkommen oder das FZ zurücknehmen (ohne Abzug).
Mängel wie diese beschriebenen äussern sich meistens durch hohen Ölverbrauch oder Wasserverbrauch oder beides. Ich kann leider keine Ferndiagnose durchführen, denn leider ist ein Schaden auch ohne Vorwarnung möglich. Dann ist es allerdings richtig Doof gelaufen.
Um Kosten zu minimieren sind Sie allerdings aufgefordert den Verkäufer zu Kontaktieren bevor Sie eine Direkte Ursachenanalyse vornehmen lassen (Kosten müssen Sie tragen und bei einem Nachweis über einen längeren Vorschaden bei dem Verkäufer einklagen).
Ich hoffe Ihnen genug Auskunft gegeben zu haben ohne Sie zu Entmutigen. Gruß

Hallo !!!

Ich fühle mich sehr geehrt, dass Du mich als Experten gewählt hast.
Aber ich mache es kurz, hier geht es um rechtlich juristische Angelegenheiten bei denen ich nicht der richtige Ansprechpartner bin. Hier sollte in meinen Augen ggf. ein Jurist zu rate gezogen werden.

Dennoch drücke ich Dir die Daumen !!

Grundsätzlich rate ich davon ab ein auto privat zu kaufen. In österreich bietet z.b. Der ÖAMTC (ADAC) sogenannte ankauftests an. Gegen eine gebühr von ca 120€.
Jedoch ist es in deinem falle schon zu spät. Wenn man dem verkäufer also keinen vorsätzlichen betrug nachweisen kann, denke ich ist nichts zu machen. Würde mich allerdings noch mit einer konsumenten beratungsstelle (Öserreich die arbeiterkammer konsumentenschutz) in verbindung setzen. Allerdings wie schon gesagt, große chancen gibts da nicht.