Hallo zusammen,
angenommen folgender Sachverhalt tritt ein:
Käufer verkauft von priavt an privat ein Gebrauchtfahrzeug. Als Kaufvertrag wird eine Mustervorlage aus dem Internet verwandt, die u.a. die beiden Klauseln beinhaltet: „Das Fahrzeug wird in dem Zustand wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.“
Nun meldet sich der Verkäufer zwei Tage später und gibt an den Wagen in einer Werkstatt durchgecheckt haben zu lassen. Darauf hin erstellt er eine Mängelliste, u.a. mit dem Hinweis der Motor sei nicht mehr Original und der Wagen hätte mindestens einen Unfall gehabt, von dem im Vertrag nicht die Rede sei. Er spricht nun von „arglistiger Täuschung“ und möchte den Vertrag innerhalb von 48 Stunden rückabwickeln, droht ansonsten mit Anwalt und Anzeige.
Meine Fragen dazu:
1.) Dem Verkäufer war kein einziger der genannten Mängel bekannt. Er hatte aber darauf hingewiesen, dass ingesamt 5 Vorbesitzer den Wagen gefahren hätten und er sich somit auf die Zusagen des Vorbesitzers verlassen hätte.
2.) Lohnt es sich einen Anwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen, wenn man nicht rechtschutzversichert ist? Oder ist das nicht aussichtsreich und ein Zustimmen der Rückabwicklung zu empfehlen.
Vielen Dank für Eure Einschätzung zu diesem fiktiven Fall.
Gruß
Amorph…