Es wurde ein Gebrauchtwagen von einem Privatmann gekauft. Es stellte sich nach 18 Tagen heraus, dass der Turbolader kaputt ist. Nun steht eine Reparatur in Höhe von 1300 Euro an.
Es gibt keinen Kaufvertrag und keine mündliche Aussage bezüglich Sachmängelhaftung.
Bei wem liegt nun die Beweislast? Gibt es die Beweislastumkehr in dem Fall eines Privatverkaufs genauso wie bei Verbrauchsgüterkauf, oder muss der Käufer nachweisen, daß der Turbolader zum Zeitpunkt des Kaufes bereits defekt war?
Danke für eine Antwort.
Hallo,
Bei wem liegt nun die Beweislast? Gibt es die Beweislastumkehr
in dem Fall eines Privatverkaufs genauso wie bei
Verbrauchsgüterkauf, oder muss der Käufer nachweisen, daß der
Turbolader zum Zeitpunkt des Kaufes bereits defekt war?
der Verbrauchsgüterkauf ist eine Ausnahme. Die Beweislast liegt hier beim Käufer. Dieser muss nicht nur beweisen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war, sondern auch, dass der Defekt auf einen Sachmangel, und nicht etwa Fehlgebrauch, Verschleiß etc zurückzuführen ist.
Gruß
S.J.