Kfz privatverkauf

Guten Tag,
und zwar haben wir folgendes Problem:
vor 4 Tagen haben wir unser Auto, was wir selber erst 4 Monate hatten privat verkauft.
das Auto wurde von einer Autowerkstatt ausgelesen mit einem Fehler in der Gasanlage was wir dem Käufer auch gesagt und in dem Kaufvertrag notiert haben.
nun ruft uns heute der Käufer an und behauptet das er das Auto von Audi auslesen lassen hat und das Auto ein Unfallwagen sei sowie das keine Airbags vorhanden seien. und der km stand soll wohl auch nicht stimmen, wie ich ja schon geschrieben habe hatten wir das Auto selber erst vier Monate und haben von dem Autohändler nun mal diese TÜV Papiere bekommen, der das auch bestätigt.
natürlich fragten wir sofort bei dem Autohändler von welchem wir das Auto erworben haben der aber auch über keinen Unfall oder der gleichen Bescheid wusste.
auch die Werkstatt wo der wagen war bestätigte mir heute noch einmal das damals keine weiteren Fehler gefunden worden seien.
wir selber hatten nie einen Unfall mit diesem wagen.
im Kaufvertrag steht auch Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
sowie keine Garantie und Gewährleistung.
der Käufer sagt jetzt das was wir gemacht haben sei BETRUG.
meine frage was sollen wir jetzt machen?
wir haben alles gesagt was uns bekannt war was wir vom Autohändler und von der Werkstatt wussten, haben wir uns jetzt strafbar gemacht?
oder müssen wir überhaupt darauf eingehen?

würde mich über eine Antwort sehr freuen!!!
MfG Angela

Hallo,

zur zivilrechtlichen Seite:

Sofern die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde und Mängel nicht arglistig verschwiegen bzw. keine Zusicherungen wie „Unfallfrei“ gemacht wurden, besteht kein Anspruch. Schließlich schließt man genau dafür die Gewährleistung aus: Man möchte keine Haftung für Mängel übernehmen, die einem unbekannt sind.

Zur strafrechtlichen Situation: Betrug setzt immer eine Täuschungsabsicht voraus, die hier aber nicht gegeben ist. Sollte er mit Anzeige drohen, falls seine Forderungen nicht erfüllt werden (wenn ihr nicht, dann…), dürfte das sogar ggf. den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.

Ich halte das für eine Drohkulisse des Käufers. Entweder er hat keine Ahnung von der Rechtslage oder er blufft.

Alles Fakten in einem Gedächtnisprotokoll notieren und abwarten. Sollte tatsächlich was kommen, ab zum Anwalt, den der Käufer zu zahlen hat, wenn er unterliegt. Und das wird er m.E.

Gruß

S.J.

vor 4 Tagen haben wir unser Auto, was wir selber erst 4 Monate
hatten privat verkauft.
das Auto wurde von einer Autowerkstatt ausgelesen mit einem
Fehler in der Gasanlage was wir dem Käufer auch gesagt und in
dem Kaufvertrag notiert haben.
nun ruft uns heute der Käufer an und behauptet das er das Auto
von Audi auslesen lassen hat und das Auto ein Unfallwagen sei
sowie das keine Airbags vorhanden seien. und der km stand soll
wohl auch nicht stimmen, wie ich ja schon geschrieben habe
hatten wir das Auto selber erst vier Monate und haben von dem
Autohändler nun mal diese TÜV Papiere bekommen, der das auch
bestätigt.
natürlich fragten wir sofort bei dem Autohändler von welchem
wir das Auto erworben haben der aber auch über keinen Unfall
oder der gleichen Bescheid wusste.
auch die Werkstatt wo der wagen war bestätigte mir heute noch
einmal das damals keine weiteren Fehler gefunden worden seien.
wir selber hatten nie einen Unfall mit diesem wagen.
im Kaufvertrag steht auch Das Kraftfahrzeug wird unter
Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
sowie keine Garantie und Gewährleistung.
der Käufer sagt jetzt das was wir gemacht haben sei BETRUG.
meine frage was sollen wir jetzt machen?
wir haben alles gesagt was uns bekannt war was wir vom
Autohändler und von der Werkstatt wussten, haben wir uns jetzt
strafbar gemacht?
oder müssen wir überhaupt darauf eingehen?

würde mich über eine Antwort sehr freuen!!!
MfG Angela