Werbung - @Mod bitte Beitrag von Janis73 löschen.
Hallo,
Hallo,
es ist fraglich, ob Du die SFK deines Großvaters auf Dich
übertragen lassen kannst, laut dieser Seite
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Es kommt immer auf die Bedingungen des Versicherers an.
Pauschal kann man dies nicht beantworten.
Denn auch Rabattübertragungen sind z.B. möglich,
wenn Versicherungsnehmer und Dritter in häuslicher Gemeinschaft leben,
oder zwischen Egegatten bzw. eigetragene Lebenspartner.
machen das Versicherungen in der Regel nur bei Verwandten
ersten Grades.
Falsch - siehe oben!
Eine Möglichkeit wäre auch, daß Eltern oder Geschwister einen
Zweitwagen mit Dir als Fahrer anmelden
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und was bringt ihm das ?
Irgendwann musst Du aber sowieso anfangen, eigene Prozente zu
sammeln, also könntest Du das genauso gut gleich machen.
dies wurde doch überhaupt nicht gefragt!
Bei einer Rabattübertrag tritt der Übernehmende in den Schadensfreiheitsrabatt ein und führt diesen weiter.
Um einen günstigen Tarif zu bekommen käme es aber vielleicht
für Dich in Frage, Dir ein Fahrzeug anzuschaffen, für das es
bei bestimmten Versicherungen günstigere Tarife gibt, etwa ein
Wohnmobil oder einen Oldtimer.
Was ist denn dies für ein Unsinn ?
Um ein Auto als Oldtimer zu versichern, muss dieses mindestens 30 Jahre alt sein, sich in einem guten Erhaltungs- und weitgenden Originalzustand befinden und auf jeden Fall als Zweitfahrzeug eingesetzt werden. Auf dem Nr.-Schild steht hinten noch ein H.
Und dieses Fahrzeug wird auch nicht über die normale Kfz-Versicherung eingestuft sondern erhält einen Sondervertrag ohne SFR.
Ein Wohnmobil dagegen ist meist teurer als ein PKW.
Also am besten die Antwort von Janis73 am besten gleich wieder vergessen.
Gruß Merger