Kfz Prozente vom Opa übertragen bekommen?

Moin.

Erst mal zu mir.

Ich war verheiratet und hatte die Prozente von meiner Ehefrau übertragen bekommen nun kamm die Trennung und ich hab sie ihr wieder zurück gegeben.
Ich fahre seit 1999 Auto und das ohne Unfall, dennoch würde ich bei einer Versicherung mit 140% anfangen.
Jetzt war meine überlegung, da mein Opa ca. nur noch 1 Jahr Auto fährt (er wird 88). Das ich mir die Prozente übertragen lasse.

Nur was muß ich genau beachten damit das klappt?

Ich hab gehört das es nur mit Familie ersten grades geht also Vater/Mutter/Schwester/Bruder?

Andererseits hab ich gehört das es auch bei Großeltern gehen soll, aber nur wenn ich mindestens 6 Monate zuvor dort gemeldet gewesen bin?

Was stimmt denn nun, habt ihr ev. Erfahrung.

Gruß

…Sascha…

Hallo sash2080,

Was stimmt denn nun, habt ihr ev. Erfahrung.

Die Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten, da jede Versicherungsgesellschaft in der Ausgestaltung ihrer Tarife - und damit auch der Übertragungsgrundsätze - frei ist.

Richtig ist, dass man vor einigen Jahren noch relativ ungehemmt zwischen allen möglichen Leuten die Rabatte (sogar hin- und her-) tauschen konnte.
Weil die Versicherungen aber defizitär liefen (und heute noch laufen *g*), wurden diesen (Un-)Sitten irgendwann ein Riegel vorgeschoben, so dass eine Zeitlang relativ strenge Übertragungsregeln galten.

Weil es aber viele Ausnahmen und Einzelfallentscheidungen gab, sind etliche Versicherer wieder dazu übergegangen, ihr diesbezügliches Tarifwerk wieder zu lockern.

Ein Anruf bei der Versicherung Deines Vertrauens (oder zum Vergleich auch mal bei anderen Anbietern) wird Dir daher sicherlich aussagekräftige Informationen liefern, wie es dort gehandhabt wird…

Viele Grüße
Loroth

Hallo !

Es könnte so gehen:

Man übernimmt das Fahrzeug des Opas und muss aber nachweisen,man hat es in der Vergangenheit überwiegend selbst gefahren.
Je nach Dauer der Selbstnutzung kann man den entsprechenden Rabatt übernehmen.
Gemeinsamer Wohnort ist nicht der Punkt,die Nutzung des Wagens ist es.

MfG
duck313

Hallo,

es ist fraglich, ob Du die SFK deines Großvaters auf Dich übertragen lassen kannst, laut dieser Seite http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/schadenfre… machen das Versicherungen in der Regel nur bei Verwandten ersten Grades.
Eine Möglichkeit wäre auch, daß Eltern oder Geschwister einen Zweitwagen mit Dir als Fahrer anmelden http://www.kfz-versicherungen.cc/zweitwagenversicher…

Irgendwann musst Du aber sowieso anfangen, eigene Prozente zu sammeln, also könntest Du das genauso gut gleich machen.

Um einen günstigen Tarif zu bekommen käme es aber vielleicht für Dich in Frage, Dir ein Fahrzeug anzuschaffen, für das es bei bestimmten Versicherungen günstigere Tarife gibt, etwa ein Wohnmobil oder einen Oldtimer. Ich hatte mir z.B. als erstes eigenes Auto ein zum WoMo ausgebauten VW-Bulli zugelegt und konnte damit zu einem günstigen Tarif bei einer Versicherung einsteigen.
Nach ein paar Jahren kannst Du mit Deiner dann erworbenen SFK auch ein neues Auto versichern.

Viele Grüße

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Hallo,

Hallo,

es ist fraglich, ob Du die SFK deines Großvaters auf Dich
übertragen lassen kannst, laut dieser Seite
Werbeseite

Es kommt immer auf die Bedingungen des Versicherers an.
Pauschal kann man dies nicht beantworten.

Denn auch Rabattübertragungen sind z.B. möglich,
wenn Versicherungsnehmer und Dritter in häuslicher Gemeinschaft leben,
oder zwischen Egegatten bzw. eigetragene Lebenspartner.

machen das Versicherungen in der Regel nur bei Verwandten
ersten Grades.

Falsch - siehe oben!

Eine Möglichkeit wäre auch, daß Eltern oder Geschwister einen
Zweitwagen mit Dir als Fahrer anmelden
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und was bringt ihm das ?

Irgendwann musst Du aber sowieso anfangen, eigene Prozente zu
sammeln, also könntest Du das genauso gut gleich machen.

dies wurde doch überhaupt nicht gefragt!
Bei einer Rabattübertrag tritt der Übernehmende in den Schadensfreiheitsrabatt ein und führt diesen weiter.

Um einen günstigen Tarif zu bekommen käme es aber vielleicht
für Dich in Frage, Dir ein Fahrzeug anzuschaffen, für das es
bei bestimmten Versicherungen günstigere Tarife gibt, etwa ein
Wohnmobil oder einen Oldtimer.

Was ist denn dies für ein Unsinn ?

Um ein Auto als Oldtimer zu versichern, muss dieses mindestens 30 Jahre alt sein, sich in einem guten Erhaltungs- und weitgenden Originalzustand befinden und auf jeden Fall als Zweitfahrzeug eingesetzt werden. Auf dem Nr.-Schild steht hinten noch ein H.
Und dieses Fahrzeug wird auch nicht über die normale Kfz-Versicherung eingestuft sondern erhält einen Sondervertrag ohne SFR.

Ein Wohnmobil dagegen ist meist teurer als ein PKW.

Also am besten die Antwort von Janis73 am besten gleich wieder vergessen.

Gruß Merger

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