KFZ-Prozentübernahme - was ist zu beachten?

Guten Tag,

was genau ist bei der Prozentübernahme vom Vater zu beachten? Kann die Versicherung Probleme machen oder ist eine Prozentübernahme ohne Weiteres möglich? Wie ist das genaue Vorgehen?

Führerschein seit März 2000 vorhanden, ein regulierter Unfallschaden im Herbst 2004. Vater ist als Halter und Versicherungsnehmer eingetragen. Auf welche SF wird nach Prozentübernahme eingestuft? SF5 oder SF6?

Was ist nach der Regelung der Vertragsangelegenheit zu beachten? Wie sieht es z.B. mit der Versicherung aus? Ist man durch die „Vertragsübernahme“ - ist ja gewissermaßen ein neuer Vertrag - an Kündigungsfristen gebunden, oder kann man noch dieses Jahr zum 30.11.09 die Versicherung wechseln, wenn die Prozente in den nächsten Wochen übernommen werden?

Danke für eure Hilfe

Guten Tag,

was genau ist bei der Prozentübernahme vom Vater zu beachten?

Hi,

Kann die Versicherung Probleme machen oder ist eine
Prozentübernahme ohne Weiteres möglich?

Wenn Du das Fahrzeug im genannten Zeitraum überwiegend gefahren hast und Vater auf den Rabatt verzichtet gibt es keine Probleme.

Wie ist das genaue Vorgehen?

Formblatt TB 28 (ist in deiner Versicherungsagentur vorrätig)
Führerscheinkopie.

…Auf welche SF wird nach Prozentübernahme eingestuft? SF5 oder SF6?

SF 5

Was ist nach der Regelung der Vertragsangelegenheit zu
beachten? Wie sieht es z.B. mit der Versicherung aus? Ist man
durch die „Vertragsübernahme“ - ist ja gewissermaßen ein neuer
Vertrag - an Kündigungsfristen gebunden, oder kann man noch
dieses Jahr zum 30.11.09 die Versicherung wechseln, wenn die
Prozente in den nächsten Wochen übernommen werden?

Wechsel ist möglich, allerdings dann Abrechnung über den teuren Kurztarif.

Danke für eure Hilfe

Gerne

Gruß Keki