KFZ Recht

Hallo,
wir hatten über die Feiertage ein kleine Diskusion in der Familie - Dabei stellten sich mehrere Fragen:
1: Ist es richtig das bei einem Autounfall, unabhängig von der Schuldfrag und anderen Umständen, der Besuch oder der Rat vom Rechtsanwalt in jedem Fall kostenlos ist - wie ist das geregelt? Ich meine ja - die anderen denken nein.
2: Wie verhällt es sich bei einem Vollkaskoschaden -
kann der Unfallverursacher auch auf Kostenvoranschlag abrechnen oder nur der Geschädigte. Ich und noch anderen meinen nein - zwei aber sagen doch das geht - wie ist das denn geregelt?
3: Muss man bei Werkstadtbindung in jedem Fall das Gutachten oder die Reparatur in der Vertragsgebundenen Werstatt machen lassen. Wie ist das geregelt - Ich denke man muss es.

Hallo fritz bruase,

  1. Die erste Beratung bei einem RA kann kostenfrei angeboten werden, manchmal nehmen die Anwälte aber auch einen geringen Pauschalbetrag… dort wird der Anwalt aber nur sagen, ob es sich lohnt zu streiten oder nicht.
  2. Das weiß ich nicht, dazu müssten Sie einen Versicherungsrechtler befragen.
  3. Nach meiner Kenntnis: ja. Werkstattbindung garantiert die Preise :o).

Hallo Herr Bruase,

zur Frage 1:
Der Besuch bei einem Rechtsanwalt ist immer kostenpflichtig. Ist man Rechtschutzversichert, können diese Kosten von der Versicherung übernommen werden.
Frage 2:
Diese Frage ist gesetzlich nicht geregelt. Es hängt von der Versicherungsgesellschaft ab. Also Versicherung in Kenntnis setzen und sich das Ok für eine Schadensregulierung einholen.
Frage 3:
Es besteht nirgends eine Werkstattbindung. Ich kann das Fahrzeug in die Werkstatt meines Vertrauens bringen.
Keine Versicherung ist berechtigt, die Werkstatt vorzugeben.
M.f.G.

Kosten des Rechtsanwalts Werkstattbindung
Hi
eine Beratung durch den RA ist zunächst kostenlos; wird er jedoch für den Mandanten tätig, kann er Gebühren verlangen.
Der Geschädigte kann auch auf Kostenvoranschlag abrechen, die gegnerische Versicherung kann jedoch einen Teil einbehalten ca. 10 %, wenn der Schaden nicht repariert wird.
Es hängt vom Versicherungsvertrag ab, ob der Wagen zu einer Vertragswerkstatt soll oder ob man frei wählen kann. Wählt man Im Fall der Werkstattbindung selbst eine (andere) Werkstatt, geht ein gewisser Rabatt verloren.
Gruß
webcruiser

Hallo,
aufgrund der geringen Zeit nur ganz kurze Antworten:
zu 1)
Jeder Besuch beim Rechtsanwalt kostet Geld. Oft ist die Erstberatung über die Versicherung sofort gedeckt und weitere Beratungen obliegen der Genehmigung der Versichertung
zu 2)
Abrechnen per Gutachten geht immer; allerdings wird die Mehrwertsteuer einbehalten
zu 3)
Wie dem Wort schon zu entnehmen, läuft alles über die vorgeschlagene Werkstatt der Versicherung. So kann es dazu kommen, dass eine FIAT - Werkstatt einen Mercedes repariert!!!
Guten Rutsch,
strucki

Hallo,
zu 1: Kein Anwalt ist kostenlos
zu 2: entweder läuft die Regulierung über die Versicherung oder über die Beteiligten. Sollte die Regulierung über die Beteiligten laufen ist alles möglich. Gibt mir 100 Euro und der Käse ist gegessen, z.B.
zu 3: Du schreibst vertragsgebundene Werkstatt. Genau darauf kommt es an. Was steht im Vertrag.

Hallo Fritz Bruase,
Einen Anwalt kann man nicht kostenlos in Anspruch nehmen. Wenn man Rechtschutzversichert ist kann man eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Oder wenn man im ADAC ist gibt es Anwälte die man um Rat fragen kann. Es machen aber nicht alle Anwälte.
Man kann bei einem Vollkaskoschaden auch nach einem Kostenvoranschlag abrechnen. Aber es wird die MwSt abgezogen. Außerdem verliert man seinen Schadensfreiheitsrabatt und es wird die Selbstbeteiligung abgezogen.
Mit der Werkstattbindung kommt es auf den Vertrag an, was mit der Versicherung vereinbart worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Georg

Hallo !

Zu Frage 1: Nur wenn Du Mitglied in einem Autoclub bist, ist die erste Beratung kostenlos. Ansonsten frag Dich mal selber wer die Kosten tragen soll. Als ADAC Mitglied wird extra darauf hin gewiesen.

zu Frage 2: Es ist richtig das die eigene Versicherung die Kosten für ein Gutachten trägt, wenn das Gutachten von der Versicherung verlangt wird.

Zu Frage 3: Für ein Gutachten muß immer ein neutraler Gutachter beauftragt werden. Je nach Vertrag kann die eigene Versicherung einen Gutachter beauftragen.(Vollkaskoschaden) Das ist üblich und spart Kosten. Du als Geschädigter hast immer Anspruch auf freie Wahl des Gutachters. Auch wenn die gegnerische Versicherung das gerne anders auslegt.
Bei der Werkstattbindung bist Du an die Werkstatt gebunden.Das gilt aber nur für Vollkaskoschäden. In diesem Fall aber niemals eine Abtretungserklärung unterschreiben. Das sehen die Werkstätten natürlich gar nicht gerne. Du kannst aber im Streitfall, weil die WErkstatt schlampig gearbeitet hat, Deine Ansprüche nicht so leicht durchsetzen. Nachteil ist, das Du in Vorkasse treten mußt.

Gruß ( geiles Heiligabendthema)

Wenn Du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, mußt Du die MWSt tragen. Das ist dann der Fall wenn Du Selbstständig bist.
In allen anderen Fällen hat die Versicherung auf die
MWSt zu tragen.

Es gibt Regelsätze die die Rechtsanwälte für die 1 Beratung abrechnen dürfen. Und genau das trägt zum Beispiel der ADAC.
Das ist aber auch schon alles. Alles was jetzt kommt mußt Du selber tragen. Es sei denn das Du KFZ Rechtschutzversichert bist. Der Vorteil liegt darin das Du eben nicht die Versicherung fragen mußt ob sie den Schaden übernehemen. -Sie MÜSSEN-.(Ausnahme Straftaten)
Dabei ist es völlig belanglos ob Du bei „Anwalts Liebling“ versichert bist.

Gruß

Das letzte für heutigen Tage!

Hier noch ein Link

http://www.sachverst.de/versich.htm

Gruß

Hallo Fritz,

die Fragen 1 und 3 kann ich ohne Bedenken mit „ja“ beantworten.
Bei der 2. Fragen bin ich mir nicht ganz sicher. Meiner Meinung nach gibt es eine Grenze bis zu der die Versicheungen auf Grund einers Kostenvoranschlages bezahlen. Liegen die Kosten oberhalb dieser Grenze, muss man eine Rechnung vorlegen.

MfG
derc Verkehrsexperte

  1. Nein. Was evtl. gemeint ist: Die Versicherung bezahlt die Erstberatung in jedem Fall.

  2. Ich denke, das geht. Warum auch nicht?

  3. Wenn das im Versicherungsvertrag so geregelt ist. Versicherung fragen macht klug.