Liebe/-r Experte/-in,
undzwar war ich heute mit meinem E 320 Cdi T-Modell und einem Beifahrer den ich gelegentlich mithole von der Arbeit auf dem Nachhauseweg. Auf der B51 fuhr ein LKW mit einem Kipper vor mir von dem ich genügend Abstand gehalten habe. Auf einmal verlor der Kipper eine größere Menge Kiesel die auf seine Räder kamen und wie Geschosse auf mein Auto trafen ich konnte aufgrund des hinter mir fahrenden verkehrs keine Vollbremsung machen. Jedenfalls habe ich nun zahlreiche Steinschläge(tief im Lack und in der Windschutzscheibe. Da ich mir Kennzeichen notiert hatte dachte ich fahre ich mal zur Polizei was diese dazu sagt. Es kam auch ein netter Polizist ihm schilderte ich die Sachlage, das mein Auto einen Hagelschaden hat der lack aber dadurch nicht beschädigt war und es mich nicht störte weil man es auch nicht direkt sah, und das ich einen ältere steinschlag auf der Beifahrerseite weit oben im schwarzen hatte den man aber von innen nicht sieht. Jedenfalls der Polizist sagte zu mir wenn man das schriftlich aufnehmen würde dann käm das auf versicherungsbetrug hinaus. Daraufhin erhob ich lieber keine Anzeige. Die frage die sich mir jetzt stellt ist was kann ich da machen? Der unfall ist heute abend passiert. Es kann ja nicht sein das ein scheibe die vorher nur einen steinschlag hatte jetzt voll mit diesen ist und ich die kosten tragen muss, eben so die Motorhaube die zwar hagel dellen hatte, jetzt aber zusätzlich noch zahlreiche steinschläge, wo der lack beschädigt wurde. Wie soll ich das am besten machen ? Oder soll ich es so hinnehmen wie der Polizeibeamte es gesagt hat?(Das es eh keinen zweck hätte)
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Hallo Sebi,
keine Sorge vor Versicherungsbetrug!
Da der LKW vor dir eindeutig die Ladung nicht ausreichend gesichert hatte und deshalb nicht nur ein Stein auf dein Auto gefallen ist, du einen Zeugen hast, ist die Sache relativ klar.
Vergiss die Polizei: Melde den Schaden über das Kennzeichen des LKW beim Zentralruf der Autoversicherer und jetzt kommts: Wichtig ist nun, der Versicherung die Wahrheit zu sagen, also dass dein Auto durch Hagel vorbeschädigt wurde (kommt übrigens über ein spezielle Anfrage der Versicherung bei einer Datenbank sowieso raus), nun aber eindeutig eine Schadenerweiterung aufgetreten ist.
Voraussichtlich wird die Versicherung (wenn sie die Haftung anerkennt) sowieso auf einen Gutachter bestehen, der über das Gutachten vom Hagelschaden, die tatsächliche Erweiterung des Schadens feststellen wird.
Letztlich wird dabei aber insgesamt nicht viel dabei raus kommen, die Scheibe war vorher schon erneuerungsbedürftig, und bei der Haube kommts sehr auf das Hagelgutachten an: Steht dort, dass die Haube zu erneuern ist, gilt das gleiche wie bei der Scheibe. Grundsatz: Mehr wie kaputt gehen, kann etwas nie! Sollten die Steine aber evtl mehr an deinem Auto beschädigt haben (zB Stoßstange, Scheinwerfer) sieht die Sache aber evtl schon anders aus.
Gruß, kaflo
Grundsätzlich kann ich hier keine „Rechtsberatung“ machen, sondern lediglich eine Einschätzung abgeben bzw. sagen wie ich mich in einem solchem Fall seinerzeit verhalten habe. Ich habe mir auch das Kennzeichen gemerkt und zusätzlich ein paar der „Übeltäter“ von der Strasse aufgehoben. Dann bin ich dem LKW-Fahrer hinterher gefahren und habe ich angehalten und ihn auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht, sowie ihn darauf hingewiesen, wenn er nun weiterfahren sollte er den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllen würde. Dann habe ich die Polizei angerufen, die dann den Sachverhalt aufgenommen haben. Somit waren versicherungstechnisch allerbeste Voraussetzungen für die Regulierung gegeben. Leider haben Sie nichts dergleichen getan um „Beweise zu sichern“, dennoch können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer 0180-25 0 26 die Versicherung des LKW erfragen und dann dort den Schaden nach §823 BGB geltend machen. Vorhandene Vorschäden sollten Sie wahrheitsgemäß angeben.