Hallo,
meine Frage bezieht sich auf Formulierung einer Kündigungserklärung. Welche Formulierungen sollte man vermeiden, welche sind ratsam, wenn es darum geht einen Vertrag fritgerecht zu kündigen. Ich habe das Gefühl, die Gesellschaften nutzen das Unwissen/ die Unsicherheit der Versicherten aus.
Bsp.:
„Hiermit kündige ich meine Versicherung mit der VNr. xxx fristgerecht mit Ablauf des Vertrags zum xx.200x“
Welche Formulierung ist gewichtiger: „fristgerecht zum Ablauf des Vertrags“ oder „zum xx.200x“?
In dem mir bekannten Fall wurde die Kündigung abgewiesen mit der Begründung, der korrekte Zeitpunkt für die Vertragsaufhebung wäre nicht xx.200x, sondern zu einem anderen (späteren) Zeitpunkt.
Hier wurde erwartet, dass der Kunde ein nochmaliges Kündigungsschreiben verfasst wenn er denn tatsächlich auch kündigen möchte. Ich frage mich hier warum der Kunde dann sein vorheriges Kündigungsschreiben verfasst haben soll… Ich frage an dieser Stelle: ist sowas denn rechtens?
Danke vorab für Antworten / Feedback.
Hallo
„Hiermit kündige ich meine Versicherung mit der VNr. xxx
fristgerecht mit Ablauf des Vertrags zum xx.200x“
Welche Formulierung ist gewichtiger: „fristgerecht zum Ablauf
des Vertrags“ oder „zum xx.200x“?
In dem mir bekannten Fall wurde die Kündigung abgewiesen mit
der Begründung, der korrekte Zeitpunkt für die
Vertragsaufhebung wäre nicht xx.200x, sondern zu einem anderen
(späteren) Zeitpunkt.
Hier wurde erwartet, dass der Kunde ein nochmaliges
Kündigungsschreiben verfasst wenn er denn tatsächlich auch
kündigen möchte. Ich frage mich hier warum der Kunde dann sein
vorheriges Kündigungsschreiben verfasst haben soll… Ich
frage an dieser Stelle: ist sowas denn rechtens?
Danke vorab für Antworten / Feedback.
meines erachtens ist die ablehnung korrekt.
du kündigst schließlich zu einem konkreten zeitpunkt. dieser ist aber nicht der richtige. insofern ist die ablehnung richtig.
das kannst du umgehen wenn du „hilfsweise zum nächst möglichen zeitpunkt“ dranhängst. dann kündigst du nicht zu einem konkreten datum sondern zum ablauf und der steht im comp der versicherung.
grußsnake
Hallo, snake. Danke für die Antwort. Ich gebe Dir Recht, dass die Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt als zum Vertragsende nicht gilt. Muss ich dann aber der Versicherung dann nochmals sagen, dass ich den Vertrag zum Vertragsende kündigen will? Ich meine das geht aus der ersten Kündigung hervor …
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Hallo beiderarbeit,
Hallo, snake. Danke für die Antwort. Ich gebe Dir Recht, dass
die Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt als zum Vertragsende
nicht gilt. Muss ich dann aber der Versicherung dann nochmals
sagen, dass ich den Vertrag zum Vertragsende kündigen will?
Ich meine das geht aus der ersten Kündigung hervor …
DAS ist eine zwar naheliegende, aber doch nicht zwingende Annahme. Und in 99,9% der Fälle wird das auch so sein. Eine kleine Minderheit der Kunden wird aber nach der Ablehnung der Gesellschaft sagen: „Na ja, eigentlich kann ich diese Versicherung doch gebrauchen und lasse sie halt fortbestehen.“
Und nach gutem Treu und Glauben davon ausgehen, dass die Versicherung auch über den regulären Ablauf hinaus gilt, da die Gesllschaft ja die Kündigung abgelehnt hat.
Daher MUSS die Kündigung erneut ausgesprochen werden, damit der Gesellschaft eine eindeutige Willenserklärung des Kunden zur Vertragsbeendigung vorliegt.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
P.S.: Auch folgende Formulierung wäre denkbar:
„hiermit kündige ich die …versicherung zum nächsten/nächstmöglichen Ablauf. Dies ist nach meinen Informationen der…
Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung schnellstmöglich schriftlich.“
(Achtung: kein Anspruch, rechtlich über jeden Zweifel erhaben zu sein.)
Danke für die Antwort. Scheint so, dass man sich als Kunde vorher alle Schritte bis nach einer Beendigung des vertraglichen Verhältnisses klar überlegen muss und sich in die Materie tief einarbeitet (Stichwort Paragraphenreiter), bevor man irgendwo einen Vertrag abschließen kann. Und das bei einem Wirrwarr an Regelungen und Ausnahmefällen. Die Formulierungsbeispiele sind sicherlich besser gewählt als im beschriebenen Fall, scheinbar muss der Kunde auch die Rechtssprache beherrschen will er nicht übergangen werden. An dieser Stelle lobe ich alle Gesellschaften, die für Ihre Verträge und Kündigungen Standardformulare für den Kunden bereitstellen.Grüße, beiderarbeit
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