KFZ-Rechtschutzversicherung fristlos kündigen?

Vor zwei Jahren habe ich das Auto meiner Mutter übernommen. U.a. wurde die Rechtschutzversicherung weiter auf ihrem Namen belassen. Nun habe ich das Fahrzeug abgemeldet und werde es verkaufen.

Eigentlich müsste dadurch ja eine fristlose Kündigung bei der Rechtschutzversicherung möglich sein. Meine Mutter hat sich jedoch ein anderes Auto zugelegt ( nachdem ich ihr altes übernommen habe ), weshalb ich mich nun frage ob eine fristlose Kündigung ( Rechtschutz war ja für ihr altes Auto ) möglich ist oder ob wir entsprechend der Frist kündigen müssen?

Danke für eure Hilfe!

Hallo,

das lässt sich meiner Meinung nach schwer pauschal beantworten, hängt sicherlich auch von der Versicherungsgesellschaft ab. Falls der Rechtschutz auf dieses bestimmte Gahrzeug bezogen war (z.B. unter Angabe von Kennzeichen), dann könnte eine fristlose Kündigung möglich sein. War der Vertrag auf ein Kfz welches auf Ihre Mutter zugelassen ist abgeschlossen, dann wohl eher nicht. Aber wie gesagt bin ich nicht sicher.

Gruß,
Micha

Kann hier leider nicht helfen.

Hallo,

kündigen kann man nur nach Ablauf, nach einem Schadenfall oder bei Risikofortfall…!!!

warum kündigen?? braucht man doch bestimmt mal…!?!

Gruß www.thomas-wolter.eu

Hallo,

eine Kündigung wegen „Risikofortfalls“ ist möglich, allerdings hat nicht jeder Versicherer diesbezgl. gleiche Bedingungen.
Wenn die Mutter weiterhin ein Auto hat, ist m. E. keine Kündigung aus o. g. Grunde möglich, da das Risiko ja noch da ist…

Wenn mal eine Vers. gesucht / gewünscht wird, die gut und günstig ist und prof. Beratung beinhaltet, wendet euch vertrauensvoll an mich.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

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