Vor zwei Jahren habe ich das Auto meiner Mutter übernommen. U.a. wurde die Rechtschutzversicherung weiter auf ihrem Namen belassen. Nun habe ich das Fahrzeug abgemeldet und werde es verkaufen.
Eigentlich müsste dadurch ja eine fristlose Kündigung bei der Rechtschutzversicherung möglich sein. Meine Mutter hat sich jedoch ein anderes Auto zugelegt ( nachdem ich ihr altes übernommen habe ), weshalb ich mich nun frage ob eine fristlose Kündigung ( Rechtschutz war ja für ihr altes Auto ) möglich ist oder ob wir entsprechend der Frist kündigen müssen?
Danke für eure Hilfe!