Hallo,
angenommen "er " hat ein Auto, dazu eine Autoversicherung und eine KFZ Rechtschutz auf seinen Namen. Nun kündigt er beide Versicherungen. Das Auto ist weiterhin seins, aber der Wagen wird nun über ihre KfZ Versicherung weiter versichert. Zusätzlich muß sie eine neue KFZ Rechtschutz abschließen. Ist er in dieser Rechtschutzversicherung automatisch mitversichert oder muß sein Name extra mit in dem Versicherungsvertrag stehen. ? (Ehemann)
Danke
Dagmar
Hallo Dagmar,
vorausgesetzt, es ist wirklich eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung für das genannte Fahrzeug, ist sie auf allen Fahrzeugen, dem eigenen und fremden (gemieteten, geliehenen) Fahrzeug versichert. Darüber hinaus hat sie (und nur sie!) Rechtsschutz als Fußgänger und bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Auf ihrem Fahrzeug sind neben ihr alle berechtigten Fahrer und Insassen versichert. D.h. jeder, dem sie das Auto zum Fahren überlässt, ist auf diesem Auto auch rechtsschutzversichert.
Es besteht insoweit eine Versicherungslücke, als diese Personen (also auch er) auf anderen Fahrzeugen und darüber hinaus (als Fußgänger etc.) nicht versichert sind.
Alternative insoweit: Privatrechtsschutz für die Familie mit dem Bereich Verkehr. Dann haben beide im Verkehrsbereich umfassenden Rechtsschutz.
Gruß Holger
muß abschließen??
Zusätzlich muß sie eine neue KFZ Rechtschutz abschließen.
wieso muß???
Wer zwingt sie dazu?
Andreas