Ich habe gestern von folgenden Fall erfahren der mich jetzt mal interessiert
( ich habe nichts mit dem Fahrzeugeigner zu tun , nur soviel das wir uns über einen Oldtimerclub kennen )
Ein Auto 2 Jahre und 1 Monat alt , also 1 Monat aus der Garantie , wird zu der Vertragswerkstatt gebracht wo das Auto gekauft wurde um eine defekte Wasserpumpe austauschen zu lassen.um eventuell Kulanz zu bekommen. , das Auto hat jetzt 63.000 km auf dem Zähler
die letzte Inspektion wurde anfang Januar bei ca 60.000 km bei einem nicht Markengebundenen KFZ - Meisterbetrieb ausgeführt .
Die Vertragswerkstatt lehnt eine Kulanz ab , da der Wagen bislang nie bei VW zur Inspektion war und VW führt eine Inspektion durch , tauscht Motoröl das im Januar erneuert wurde , tauscht die Scheibenwischer die im Januar erneuert wurden , tauscht die Bremsklötze da diese auch nicht von VW sondern von ATE waren und präsentiert dem Kunden ohne Rücksprache eine Rechnung von 830,- Euro
Wenn der Kunde gewusst hätte das VW keine Kulanz auf die Wasserpumpe gibt , hätte er das Auto wieder unrepariert abgeholt , denn er hatte von seiner „Haus und Hof“ Werkstatt einen Kostenvoranschlag für den Austausch der Wasserpumpe inclusive Arbeitszeit und zusammenhängenden Arbeiten von 190,- Euro vorliegen
durfte die VW Werkstatt diese Arbeiten eigentlich ausführen ?
Die Garantie ist eindeutig ab , wenn auch nur 1 Monat , so das man die Begründung : keine Garantie bei nicht verwendung von Originalteilen wohl vergessen kann .
der Kunde hatte lediglich einen Auftrag zum Austausch der Wasserpumpe auf Kulanz ( bzw Teilkulanz ) unterschrieben
durfte die VW Werkstatt diese Arbeiten eigentlich ausführen ?
Ohne mündl. oder schrftl. Einverständnis des Fahrzeugeigentümers nicht. Wobei die Kulanzfrage hier keinerlei Relevanz besitzt, da dies eine freiwillige Leistung gewesen wäre, die ohnehin nicht erbracht wurde.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die Werkstatt so dämlich ist und ohne Auftrag tätig wurde. Der Fahrzeugeigentümer sollte noch einmal einen genauen Blick darauf werfen, was er beim Antrag auf Kulanz unterzeichnet hat.
durfte die VW Werkstatt diese Arbeiten eigentlich ausführen ?
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die Werkstatt so
dämlich ist und ohne Auftrag tätig wurde. Der
Fahrzeugeigentümer sollte noch einmal einen genauen Blick
darauf werfen, was er beim Antrag auf Kulanz unterzeichnet
hat.
Gruß
vdmaster
Hi
Ich will jetzt nicht den Fahrzeughalter anrufen um das noch einmal nachzufragen , dann wäre es auch keine allgemeine Rechtsfrage mehr , doch der Fahrzeughalter hat gestern unseren Oldtimerstammtisch mit dem Thema beschäftigt , irgendwie war der Herr voll in Fahrt und kam immer mal wieder auf das Thema zurück und deswegen denke ich sagen zu können , das er wirklich nur den Austausch der Wasserpumpe beauftragt hatte .
Wie man aus der Vorgeschichte , sprich Kumpel oder Bekannter eines Oldtimerclubs entnehmen kann , ist der Fahrzeughalter auch nicht ganz unversiert was Auto’s betrifft , Der VW ist jedoch sein Alltagsauto und hat nur bedingt etwas mit seinem Hobby zu tun .
Ein Autofahrer der sich recht wenig um sein Auto kümmert hätte auch in der Auftragsvergabe gesagt : das Auto verliert Wasser , oder läuft heiss , oder die Rote Kühlwasserlampe geht an ,
In dem Falle wurde schon expliziet auf die defekte Wassepumpe verwiesen und Zitat :
„Ich habe denen gesagt das die Wasserpumpe defekt ist“ und so steht es auch auf dem Auftrag
„Ich habe denen gesagt das die Wasserpumpe defekt ist“ und so
steht es auch auf dem Auftrag
Mal abgesehen davon, dass 830 Eumel für Inspektion und Bremsbeläge selbst für VW ziemlich viel ist - wenn auf dem Auftrag steht, Wasserpumpe defekt, dann ist die Wasserpumpe zu reparieren/tauschen. Die Inspektion kann dann weder durchgeführt noch muss sie bezahlt werden.