KFZ Reparatur Werkvertrag nicht erfüllt

Hallo zusammen, ich weiß dass es bereits etwas zu dem Thema im Forum gibt aber nicht zu genau diesem Sachverhalt. Wir haben einen Geländewage (Ssangyong), recht exotisch. Es gibt nicht viele Werkstätten dafür und die nächste liegt ca. 80km entfernt.
Das Auto: 1 Jahr alt, allerdings wohl keine Garantie, da laut Auskunft des Händlers Ssangyong pleite ist uns sich gerade im Wiederaufbau befindet. Darf das Autohaus so handeln oder muss dann das Autohaus für eine Gewährleistung grade stehen teilweise Kulanz zeigen?

Das Problem: Die Wegfahrsperre ist kaputt, Auto springt nicht an und kann deswegen nicht einmal zur Werkstatt gefahren werden. Beim ersten Versuch hat dies ncoh funktioniert, Werkstatt hat Schlüssel neu gemacht und gesagt Problem sei beseitigt. Hätte aber auch das oder das sein können. Nun steht der Karren wieder bei uns und er ist trotz neuer Schlüssel und scheinbarer Problembeseitigung dank der defekten Wegfahrsperre nicht mehr von der Stelle zu bewegen. Nun meine zweite Frage. Die Werkstatt hatte einen Werksvertrag nicht erfüllt, oder? Wie können wir nun gegen sie vorgehen. Sie zeigt keinerlei Kulanz, Transport muss selbst bezahlt werden und die evt. beschädigten Teile ebenfalls. Ist es gerechtfertigt sich auf den nicht erfüllten Werksvertrag zu berufen und zum einen Nacherfüllung und zum anderen Schadenersatz für den Ausfall und den Transport zu verlangen?

Schonmal ein Dank im voraus, falls sich irwer damit auskennt.

Hallo,
es handelt sich hier um juristische Fragen die ich nicht beantworten darf. Fragen sie einen Anwalt.

Mein Tipp für das nächste Mal - kaufen Sie sich das nächst Mal eine richtiges Auto mit einem richtigen Service. Das ist zwar ein bischen teurer aber das lohnt sich trotzdem.

mfg

Walter Dettinger

Egal was man Ihnen nun für einen Rat geben wird, die Werkstatt wird sich trotzdem weiterhin quer stellen.
In diesem Fall empfiehlt sich dringend der Fall zu einem Rechtsanwalt.
Bei einem Mangel innerhalb einer Garantie hat jeder Händler das Recht auf Nachbesserung.
Sollte der Fehler nicht abgestellt werden können, besteht auch das Recht auf Wandlung.
Diesen komplexen Fall würde ich in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalts legen.

Hallo!
leider kann ich da nicht helfen, das ist eine Rechtsfrage.
Zu deinem Problem: schau mal in dieses Forum: www.motor-talk.de
Dort gibt es auch ein „Ssangyong“ Bereich. Sicherlich triffst du dort auf Leidensgenossen, und eventuell ist auch eine Problemlösung vorhanden, damit du wieder fahren kannst.
MFG
Sparmeier

Hallo,
das scheint mir ein etwas komplizierteres juristische Problem zu sein, wofür ich eher zur Inanspruchnahme einer rechtsanwaltlichen Beratung (ADAC?) raten würde.

Gruß und Guten Rutsch!

Hallo!
Erst einmal der Werkstatt mit Anwalt drohen.
Wenn das nicht hilft einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen, hilfreich ist imer eine Verkehrsschutzversicherung.
Natürlich muß die Vertragswerkstatt die Kosten übernehmen, auch wenn Yangsong nicht mehr liquide ist.
Die Wekstatt ist mit Ihnen einen gültigen Vertrag eingegangen.
Gruß un dGuten Rutsch ins neue Jahr

Hallo,

zunächst: der südkoreanische Fahrzeughersteller Ssangyong ist NICHT insolvent, sondern steht unter Gläubigerschutz und es laufen Übernahmeverhandlungen mit MAHINDRA, einem indischen Autobauer. Die Übernahme soll im März 2011 abgeschlossen sein.

Dies können Sie zum einen nachrecherchieren und somit zum anderen das „Argument“ der Werkstatt entkräften.

Dies hat jedoch nichts mit der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung zu tun! Es kommt z.B. auch darauf an, wer Ihr Vertragspartner ist, was Sie beauftragt haben etc.

Als erstes sollten Sie die Unterlagen Ihres Fahrzeugs nach Garantiebedingungen checken. Sie können sich auch zusätzlich hier erkundigen, welche Autohäuser in Deutschland die Garantieleistungen erbringen:

Ssangyong Motors Deutschland GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 13, 50170 Kerpen.

Ist Ihr Händler dabei, haben Sie ein weiteres Argument.

Ob der Werkvertrag tatsächlich nicht erfüllt wurde hängt davon ab, was Sie exakt beauftragt haben, was auf der Rechnung steht und wie die AGB des Autohauses bzw. die Garantiebedingungen (des Herstellers) sind.

Falls eine exakte Fehlerbeschreibung und in der Rechnung die Fehlerbehebung fixiert ist, greift § 434 BGB (Sachmängelhaftung). Haben Sie das Fahrzeug dort gekauft, kommt § 437 BGB (Käuferrechte) dazu. Sie können in beiden Fällen nach § 439 Nacherfüllung bzw. Minderung verlangen.

Das löst jetzt zwar nicht das Problem mit dem Transport - den müssten Sie erst mal vorlegen. Je nach Ausgangslage könnten Sie aber diesen im Nachgang von der Werkstatt zurückfordern (Schadensersatz).

Die genaue Vorgehensweise ist jedoch aus der Ferne und ohne Kenntnis der Unterlagen nicht möglich.

Ich empfehle Ihnen, wie o.a. alle schriftlichen Dokumente zu prüfen, beim Hersteller nachzufragen und dann mit der Werkstatt zu sprechen. Hilft alles nichts, sollten Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
FG

hallo zurück,

mein tip der immer hilft; verbraucherschutzzentrale oder adac, die kennen sich mit solche verträge aus!

viel glück

Hallo,
ich würde noch mal beim Verkäufer nachfragen.Wenn es für Ssangyong eine Auffanslschaft gibt, bzw. sie in einer Reorganisierung sind, müssten die Garantieansprüche übergehen. Den besten Erfolg bringt in diesem Fall ein Rechtsanwalt, dies kann man gegenüber dem Verkäufer auch erwähnen. Viel Erfolg.

Hallo Keinohrhase,

ja Sie haben das Recht auf Berufung des nicht erfüllten Werksvertrages. Das Gesetz sagt, dass ein Verkäufer einer Sache zweimal die Möglichkeit bekommen muss, einen (behebbaren) Mangel zu beheben. Beim dritten Mal kann ein anderer den Mangel auf Kosten des Verkäufers beheben.
Wenn der Verkäufer konkurs angemeldet hat, wird es schwierig, denn dann kann er wahrscheinlich die ihm entstandenen Kosten nicht mehr bezahlen und so geht man am Ende leer aus.
Lassen Sie sich vom Verkäufer eine Bestätigung geben, die besagt, dass er keine weitere Reparaturen ausführen will und Sie so zu einer anderen Werkstatt können, um den Schaden dort beheben zu lassen.
Die Rechnung soll die andere Werkstatt direkt an den Verkäufer senden.
Ob Sie damit durchkommen, kann ich nicht sagen, aber einen Versuch ist es Wert.

Hallo,
tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte.

Also folgendes:

  1. Der Autohändler muss seiner Gewährleistungspflich EIN Jahr nachkommen. Egal ob es den Hersteller noch gibt oder nicht. Nach diesem Jahr ist die Gewährleistungspflicht beim Hersteller bis mindestens ZWEI Jahre. Gibt es den Hersteller nicht mehr, gehen alle Reparaturen nach dem einen Jahr zu Lasten des Besitzers.

  2. Wurde eine Reparatur innerhalb der Gewärleistung durchgeführt (oder nach der Gewährleistung aufgrund von Kulanz) ist folgendes zu unterscheiden.
    a) Wurde die Reparatur kostenfrei durchgeführt:
    Dann erlischt nach Ende des einen Jahres (Nach Kaufdatum des Fahrzeuges) die Gewährleistungspflicht des Autohändles - selbst wenn die Reparatur ein Tag vor der Ein-Jahres-Frist durchgeführt wurde. Wurde die Reparatur nach der Gewärleistung auf Kulanz durchgeführt, dann ist gleich Ende.
    b) hatte die Reparatur etwas gekostet (nur einen Cent):
    Der Hautohändler muss dann ein halbes Jahr auf Dienstleistung und ein Jahr auf Material Gewärleistung geben. Ist ja auch nicht schlimm für ihn, denn beim Material muss er dieses irgendwo beschafft haben und der Zulieferer ist ihm gegenüber in der Gewährleistungspflicht.

Das mit dem Schlüssel kann schon sein. In dem Schlüssel steckt normalerweise ein Chip mit dem die Wegfahrsperre deaktiviert wird. Ist bei einigen Autoherstellern ein Stiefkind (besonders bei einem französischem Hersteller).
Gibt es denn keinen Ersatzschlüssel?
Wie reagiert dieser?
Es gibt auch die Möglichkeit, die Wegfahrsperre zu deaktivieren. Schlüssel in die Fahrertür stecken und nach einer bestimmten Reihenfloge den Schlüssel links und rechts drehen. Dieser Code steht in der Regel im Schlüsselcode oder den Code beim Autohändler erfragen.
Diese Deaktivierung gilt solange, bis die Tür wieder mit der Zentralverrigelung abgeschlossen wird. Zumindest sollte so die Fahrt zur Werkstatt funktionieren.

Dann noch; der Weg zur Werkstatt geht (solange es keine Mobilitätsgarantie gibt) immer zu Lasten des Autobesitzers - leider. Da hilft es, Mitglied in einem Automobilclub zu sein. Der schleppt einen in der Regel kostenfrei zur nächsten Vertragsverkstatt (aber einen Autohändler auszuwählen, der 80 km entfernt ist - ist schon gewagt).

Ich hoffe, ich konnte einigermaßen weiterhelfen. Mir scheint der Sachverhalt (wenn der erste Schlüssel bzw. Reparatur kostenfrei erfolgte) LEIDER korrekt von der Autowerkstatt erledigt worden zu sein. Auch wenn die nicht sehr Kundenfreundlich reagiert haben.

Grüße
R.

Hallo kein Problem, trotzdem Danke für die Auskunft. Hat sehr weitergeholfen. Wir haben bereits einen Ersatzschlüssel mit diesem selbiges Problem der Wegfahrsperre wieder entstanden ist.
Dass man die Wegfahrsperre deaktivieren kann, klingt mir neu. Die Werkstatt sagte, dass es wohl nicht ginge. Wissen Sie dies sicher und ob dies bei allen Fahrzeugmarken funktioniert? Würde mich nicht wundern, wenn unser Exot so etwas nicht kennt.

Trotzdem vielen Dank.

hallo,
wenn der hersteller pleite ist,sieht das schlecht aus,denn dann bekommt der händler ja auch kein geld mehr für seine leistung,denn sie haben ja garantie aufs auto und nicht auf den händler,der hat ja nix kaputt gemacht oder repariert.

lg