KFZ Risikoaufschlag wg Kdg des Vorversicherers

Hola allerseits,

um’s kurz zumachen. Ich zahle so ziemlich das doppelte der normal errechneten Versicherungsprämie für mein KFZ, mit der Begründung seitens des Versicherers, dass sie mich als Risiko einstufen müssten, da ich ja schließlich von meinem Vorversicherer gekündigt wurde, wegen angeblicher Zahlungsschwierigkeiten. Man verwies mich auf eine gesetzliche Vorschrift, die Versicherer „dazu verpflichten würde“. Nun konnte ich eine solche Vorschrift nirgends finden.
Ich käme inzwischen in das 3. jahr in der ich weit über 1000 Euro Jahresprämie zahle. Weder in der Police noch im Pflichtversicherungsgesetz bin ich über eine derartige Regelung fündig geworden.
Kann mir das jemand erklären?
Danke!

Auch hallo,

klingt komisch, was Du da berichtest, bist Du sicher, das richtig verstanden zu haben?!

das doppelte der normal errechneten Versicherungsprämie

was heißt „normal“, wer hat da gerechnet?

vom Vorversicherer gekündigt wurde, wegen angeblicher
Zahlungsschwierigkeiten.

Wurde die Vorversicherung denn wg. Nichtzahlung gekündigt?! Selbst wenn ja, bedeutet das aber nur für diesen Versicherer, dass er einen Antrag von Dir ablehnen kann. Alle anderen Kfz-Versicherer in D müssen Dir eine KH-Deckung geben.

Man verwies mich auf eine gesetzliche
Vorschrift, die Versicherer „dazu verpflichten würde“. Nun
konnte ich eine solche Vorschrift nirgends finden.

Das wäre mir auch neu, daher würde ich sagen: so eine Vorschrift gibt es nicht. Insbesondere keine verpflichtende. Nach § 5 (3) PflVG könnte der VR eine höhere Prämie verlangen, wenn tatsächlich ein höheres Risiko bestünde… ein Zahlungsverzug allein rechtfertigt das m. E. aber nicht, zumindest habe ich noch nie gehört, dass ein VR dies so wertet. Bei Vorschäden wäre das etwas anderes.

Wechsle doch einfach den Versicherer.

Grüße, M

Hola,

ich bin mir sicher, das richtig verstanden zu haben, so kompliziert ist diese Aussage nicht. Mit „normaler“ Versicherungsprämie meinte ich die, die ich ohne diesen Zuschlag zahlen würde und die auch im Mittel bei den meisten anderen Versicherern bei gleichen/vergleichbaren Bedingungen anfiele. Diese Prämie(n) auszurechnen ist ja keine Kunst.

Wurde die Vorversicherung denn wg. Nichtzahlung gekündigt?!
Selbst wenn ja, bedeutet das aber nur für diesen Versicherer,
dass er einen Antrag von Dir ablehnen kann. Alle anderen
Kfz-Versicherer in D müssen Dir eine KH-Deckung geben.

Genau so habe ich das Pflichtversicherungsgesetz auch verstanden.
Wechseln kann ich ja nun leider 12 Monate lang nicht, mit gleichem Fahrzeug.

Also wenn ich das richtig sehe, erscheint das ganze recht seltsam und ist offenbar einfach eine hausinterne Maßnahme meines Versicherers um die ich mich hätte vor der Kündigungsfrist kümmern müssen.

Danke trotzdem für Deine Antwort

Hi,

meine Empfehlung: rechne die „Normalprämie“ aus und wende Dich schriftlich an Deinen VR mit der Bitte um Erläuterung. Ein „Beliebigkeitszuschlag“ ist nicht zulässig, insofern wäre das m. E. ein Fall fürs BaFin.

Grüße, M