Hallo Versicherungskundige!
eine kleine Frage habe ich da:
Nach Stilllegung eines KFZ besteht für 18 Monate eine kostenlose (für mich jedenfalls) Ruheversicherung.
Wenn das betroffene KFZ jetzt während dieser Zeit wieder zugelassen werden soll:
besteht ein Vertrag mit dem „Ruheversicherer“?
oder
kann die Versicherung für die Wiederzulassung neu gewählt werden?
Muss während einer Ruheversicherung gekündigt werden, wenn eine andere Gesellschaft die Wiederzulassung versichern soll?
Oder ist eine Wiederzulassung mit einer anderen Versicherung problemlos möglich`
TÜV ist während der Abmeldung erfolgt, zwei Jahre gültig.
Gibt es Unterschiede zwischen TÜV für abgemeldete und angemeldete KFZ?
völlig verwirrte Grüsse
Ulli
Nach Stilllegung eines KFZ besteht für 18 Monate eine
kostenlose (für mich jedenfalls) Ruheversicherung.
In meinen Unterlagen steht 12 Monate.
besteht ein Vertrag mit dem „Ruheversicherer“?
Der Vetrag besteht noch.
kann die Versicherung für die Wiederzulassung neu gewählt
werden?
In meinen AKBs steht eine etwas schwammige Formulierung, nämlich (sinngemäß) „der (Ruhe)Versicherer kann sich gegenüber einem anderen Versicherer auf die Fortführung des Vertrages berufen“. In der Praxis handhaben wir das so, dass wir nur innerhalb von sechs Monaten einen Vertrag wieder aufleben lassen, bei längeren Fristen rechnen wir ab.
Muss während einer Ruheversicherung gekündigt werden, wenn
eine andere Gesellschaft die Wiederzulassung versichern soll?
siehe oben
Oder ist eine Wiederzulassung mit einer anderen Versicherung
problemlos möglich`
siehe oben
Hi Nordlicht!
Nach Stilllegung eines KFZ besteht für 18 Monate eine
kostenlose (für mich jedenfalls) Ruheversicherung.
In meinen Unterlagen steht 12 Monate.
Bei mir sind es 18. Die Versicherung hat auch die Beiträge einbehalten und mir jetzt schriftlich mitgeteilt, dass die Ruheversicherung zum 21.12. endet.
In meinen AKBs steht eine etwas schwammige Formulierung,
nämlich (sinngemäß) „der (Ruhe)Versicherer kann sich gegenüber
einem anderen Versicherer auf die Fortführung des Vertrages
berufen“. In der Praxis handhaben wir das so, dass wir nur
innerhalb von sechs Monaten einen Vertrag wieder aufleben
lassen, bei längeren Fristen rechnen wir ab.
hmmm… Danke für Deine Bemühungen. Ich werde wohl auf die sichere Seite gehen und das KFZ erst am 02.01. wieder anmelden.
Grüsse aus dem Bergischen
Ulli