Kfz-Ruheversicherung

Hallo www-Gemeinde,

ich habe aufgrund eines Zweitwagens mein anderes Auto vorübergehend (bis ca. Oktober) stillgelegt.
Dabei wurden von der Zulassungsbehörde die Papier „entstempelt“ und die Kfz-Versicherung hierüber mitgeteilt.

Das Auto steht die ganze Zeit in einer Halle (und somit in einem Einstellraum) und wird nicht bewegt.

Nach meinen Recherchen ist somit automatisch eine sog. Ruheversicherung in Kraft getreten, die beitragsfrei weiterläuft und im Schadensfall für Haftpflicht und (sofern zuvor vorhanden) Teilkasko eintritt.
Dies hatte mir auch als Info vor der Abmeldung gereicht.

Bei meinem Glück ist es aber letztens passiert: ein großer Hagelschauer im süddeutschen Raum hatte das Dach der Halle zerstört und somit auch meinen abgestellten Pkw.
Bitte keine Antworten bzgl. Halle und deren Versicherung etc. Hierfür besteht kein Versicherungsschutz.

Ich habe auf jeden Fall den Schaden meiner Versicherung gemeldet, die mich jedoch relativ schnell abgewiesen hat, dass sie hierfür nicht eintreten, da ich Ihnen gegenüber zu Beginn (Stilllegung) den expliziten Wunsch einer Ruheversicherung nicht geäußert habe. Nur dann können Sie dafür haften.

Lange Rede, kurzer Sinn: weiss jemand, ob man dies bei der Stilllegung wirklich der Versicherung nochmals explizit mitteilen muss.
Ich denke/dachte, dass die Ruheversicherung generell den Haftpfliht-Teilkaskoschutz beinhaltet und vorgegeben ist.
Nur wenn darüber hinaus vollständiger Versicherungsschutz gewollt ist (Vollkasko etc.), muss dies der Versicherung mitgeteilt werden, da diese ansonsten den Versicherungsschutz einschränkt.

Anbei generelle Infos zur Ruheversicherung:
http://www.versicherungsnetz.de/onlinelexikon/Ruheve…

Hier die Allgemeine Bedingungen für die für die Kraftfahrtversicherung (AKB):
http://www.kanzlei-doehmer.de/akb_94.htm#AKB%20%205
In §5 sind die Informationen.

Und in den AGBs meines Versicherer kann ich nichts erkennen, dass ich dies nochmals hätte mitteilen müssen:
„Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, ohne dass das Wagnis gemäß § 6 wegfällt,
so bleibt der Versicherungsvertrag bestehen. Der Vertrag wird in der Kfz-Haftpflichtund
Fahrzeugversicherung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 als Ruheversicherung
fortgesetzt, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer mitteilt, dass das Fahrzeug
außer Betrieb gesetzt ist, und die Außerbetriebsetzung mindestens 14 Tage beträgt.
Anstelle der Ruheversicherung kann der Versicherungsnehmer die uneingeschränkte
Fortführung des Versicherungsschutzes verlangen.“

Meine Versicherung hatte sich bei der Nachfrage auf den letzten Satz bezogen, aber dieser bedeutet m.E. was ganz anderes.

Kann mir hierzu jemand Antworten geben, wie und ob ich die Versicherung hätte informieren müssen?

Viiiielen Dank.

Grüße
Patrick

Hallo patmey80,

so wie Du die Umstände schilderst, kann ich i.d.T. keinen Grund ersehen, warum die Versicherung die Regulierung ablehnt (dass alleine mag noch nicht entscheidend sein, aber vielleicht geht es den Kollegen hier ja ähnlich?!?).

Zwei Details möchte ich aber noch näher beleuchten:

Ich habe auf jeden Fall den Schaden meiner Versicherung
gemeldet, die mich jedoch relativ schnell abgewiesen hat, dass
sie hierfür nicht eintreten, da ich Ihnen gegenüber zu Beginn
(Stilllegung) den expliziten Wunsch einer Ruheversicherung
nicht geäußert habe. Nur dann können Sie dafür haften.

Besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung nicht von einer vorübergehenden Stillegung, sondern von einer endgültigen Abmeldung ausgehen musste? Wie ist der Versicherung die Stillegung mitgeteilt worden (möglicherweise (!) könnte hier ein Grund verborgen liegen)?

Meine Versicherung hatte sich bei der Nachfrage auf den
letzten Satz bezogen, aber dieser bedeutet m.E. was ganz
anderes.

Das sehe ich auch so. Aber auch hier könnte ein Missverständnis vorliegen. Gibt es i.d.T. eine schriftliche Ablehnung der Versicherung mit dieser Begründung?

Kann mir hierzu jemand Antworten geben, wie und ob ich die
Versicherung hätte informieren müssen?

Möglicherweise hilft es, wenn Du den „Spiess einmal umdrehst“: Schreib die Versicherung mit der Bitte an, Dir die bedingungsgemäße Begründung ihrer Ablehnung schriftlich mitzuteilen („Wo steht das?“).
Vielleicht/Hoffentlich löst sich der Schaden dann in Wohlgefallen auf.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,

Du hast doch schon die relevanten Passage in „Deinen“ Bedingungen gefunden… rufe also Deinen Versicherer an und lies dem Schadenbeamten diese Passage vor.
Wenn er immer noch bei der plumpen Ablehnung bleibt, lasse Dich mit dem Gruppen- oder Abt.-Leiter verbinden, dann sollte das seinen Gang gehen.

Ich denke, man darf das hier ruhig sagen: wer ist denn dieser innovative Versicherer?

Grüße, M

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

Ich hatte am Fr. auch noch parallel einen Anwalt kontaktiert (RS-Vers. machts möglich); dieser hat es mir (wie ihr) bestätigt, dass der Versicherer das nicht so einfach ausschließen kann, da dies gesetzlich vorgegeben ist.
Zumal die AGBs es ja auch gar nicht tun, sondern mir nur lapidar am Telefon von einer „Sachbearbeiterin“ eine Absage erteilt worden.

Der Versicherer ist nicht von einer kompletten Stilllegung (Kündigung) ausgegangen; die wissen von der vorübergehenden Stilllegung.
Hatte dazu auch nochmals die Kfz-Zulassungsbehörde informiert; die übermitteln heutzutage die Stilllegung per EDV an Versicherung und Finanzamt.

Also, ist eigentlich „alles in Butter“. Hatte dies am Fr. auch nochmals der Vers. mitgeteilt.
Sie meinten, Sie sind momentan intern in Klärung mit der Rechtsabteilung.
Werde am Mo. weiter Druck machen und wirklich die entsprechenden Vorgesetzten verlangen.

Echt traurig, dass viele Versicherungen ihre Kunden beim ersten Kontakt so abwimmeln und viele Kunden darauf wahrscheinlich auch noch einsteigen und das glauben, was die einem erzählen. So kann man als Vers. auch sparen… und dafür zahlt man als Kunde jahrelang treu ein und wenn man mal einen Schaden hat, wird man so abgefertigt… sorry, musste mal sein.

Weiss nicht, ob man das bei www darf (sonst lösche ich die Passage), aber bei der Versicherung handelt es sich um die Kfz-Versicherung von Tchibo --> ASSTEL.

Grüße
Patrick

Weiss nicht, ob man das bei www darf (sonst lösche ich die
Passage), aber bei der Versicherung handelt es sich um die
Kfz-Versicherung von Tchibo --> ASSTEL.

Hi,

wir dürfen und wollen hier keine Werbung machen, aber wenn man handfeste Erfahrungen mit einer Gesellschaft gesammelt hat, spricht m. E. nichts dagegen, diesen VR beim Namen zu nennen.

Zu Asstell habe ich selbst keine praktischen Erfahrungen, es passt aber letztlich ins Bild: die A. ist der Billig-Ableger der Gothaer, wenn ich nicht irre… da die bearbeitenden Personen dieselben sind, und somit die Bearbeitunmgskosten dieselben sind (außer Provision), muss ja irgendwo gespart werden, um 20% günstiger zu sein. Wollen aber viele nicht hören, denn Geiz ist geil.

Grüße, M