meinem Vater ist auf einem Privatgrundstück (Anwohnerparkplatz) ein Nachbar ins Auto gefahren. Auto stand noch in „Unfallposition“ geparkt.
Vorfall ist dokumentiert (Foto) + Zeuge vorhanden.
Verursacher meldete sich nicht, Polizei hat es aufgenommen, fühlt sich aber nicht zuständig, da kein öffentlicher Verkehrsraum.
Nachbar will seine Haftpflichtversicherung nicht preisgeben.
Was ist zu tun?
Wie bekommt man die Versicherung heraus?
Welche Paragraphen greifen hier?
Wenn der Idiot wirklich so stur ist und seine Versicherung nicht nennen will, dann kann Euch das doch ziemlich egal sein.
Sprecht mit Eurer Versicherung. Vielleicht kann die ihn mit einem kurzen Brief „ermuntern“.
Sonst wird er seine Versicherung spätestens dann ins Spiel bringen, wenn ihm die Schadenersatzklage ins Haus flattert. (Außer er ist seines eigenen Geldes Feind.)
schön blöd euer Nachbar.
Geht einfach zum RA, der wird einen entsprechenden Brief an euren Nachbarn aufsetzten, und kann sich am StVA auch nach der Versicherung des Nachbarn erkundigen.
Die muss ja nicht unbedingt vorhanden sein, fehlende Beiträge, geklautes Kennzeichen o.ä.
RA ist sowieso das gute Recht deines Vaters, Unfallgegner muss auf jedenfall die Kosten tragen.
-Lackschäden an den beiden Fahrzeugen nicht vergessen.-
Euer Nachbar wird sich über die zusätzlichen Kosten freuen *gg*
Gruss Alex
Hallo Andreas,
die Versicherungsgesellschaft des Nachbarn erhältst Du beim Zentralruf der Autoversicherer unter Angabe des Kennzeichens.
Gruss Sebastian
Stimmt leider die Polizei ist nur für Verkehrsunfälle auf öffentlichem Straßenland zuständig.
Öffentlich heißt das der Parkplatz jedermann zugänglich ist. Da du sagst das es sich um einen Anwohnerparkplatz handelt gehe ich davon aus das dieser durch eine Schranke o.ä. nur einer geschlossenen Benutzergruppe zugänglich gemacht ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so muß die Polizei einen Verkehrsunfall aufnehmen.
Sollte der Parkplatz durch eine Schranke gesichert sein, so ist es kein Verkehrsunfall im Sinne der StVO. In diesem Fall wird der Vorfall bei der Pol. zwar Aktenkundig gemacht aber eben nicht als Verkehrsunfall.
Wenn der Nachbar seine Versicherung nicht nennen will gehe ich mal davon aus, das er der Vers. diesen Schadenfalll auch noch nicht gemeldet hat. Er ist aber dazu verpflichtet diesen Schadenfall binnen 3 Werktagen der Vers. zu melden. Sollte er es nicht getan haben ( wovon ich ausgehe ) kann die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen und er muß den Schaden selbst tragen.
Vielleicht solltest du / ihr den Nachbarn darauf hinweisen ( hehehehe ).
Ansonsten wie bereits von den anderen erwähnt einfach den Zentralruf der Autoversicherer anrufen Kennz. nennen und dann solltest du die Versicherung herausbekommen.
MfG
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