Kfz-Sachverstaendige

Moin!

Habe da mal eine Frage. Ein Bekannter erzählte mir gestern von seinem Autounfall, wobei wir uns über die technischen Möglichkeiten der Sachverständigen uneins waren. Das Problem war, dass auf einem Kaufhausparkplatz ein vor ihm befindliches Fahrzeug zurücksetzte, um sich für die Einfahrt in eine Parkbucht auszurichten. Das Fahrer hielt mehr oder minder unvermittelt an (keine Richtungsanzeige), da er die Parkbucht wohl plötzlich ausgemacht hatte. Beim Zurücksetzen berührte er den (dahinter abwartend stehenden) Wagen meines Kollegen, wobei der „Rückwärtsfahrer“ jedoch nun stumpf behauptet, mein Kollege sei aufgefahren. Die Ausführungen des Unfallverursachers sind unverständlich, zumal es einen Zeugen für den Vorgang gibt. Allerdings habe ich behauptet, auch ohne Zeugen wäre es einem Sachverständigen möglich, Stellung und Fahrtrichtung der Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt festzustellen, wobei im konkreten Falle das Problem wäre, dass der Unfallverursacher den Schaden an seinem Fahrzeug zwar durch Fotos hat dokumentieren lassen, die an seinem Fahrzeug entstandenen Schadteile jedoch bereits der Verwertung zugeführt hat. Mein Kollege hat seinen Schadteile verwahrt.

Wie sieht’s aus…lässt es sich nachvollziehen oder eher nicht?

Gruss
tigger

Hallo,

es ist möglich, ob bei dieser geringen Geschwindigkeit auch weiss ich nicht.

Fährst du vorwärts hebt sich die Front, bremst du senkt die Front sich.
Beim Rückwärtsfahren ist es genauso. Fährst du rückwärts an hebt sich das Heck, sodas man durch die Aufprallstelle die Richtung sehen kann, die das Auto eingeschlagen hat.

Gruß
roland

Hallo,

es ist möglich, ob bei dieser geringen Geschwindigkeit auch
weiss ich nicht.

Fährst du vorwärts hebt sich die Front, bremst du senkt die
Front sich.
Beim Rückwärtsfahren ist es genauso. Fährst du rückwärts an
hebt sich das Heck, sodas man durch die Aufprallstelle die
Richtung sehen kann, die das Auto eingeschlagen hat.

Hallo Roland,
Das müssen schon deutlich höhere Beschleunigungen (positive oder negative) sein, als sie üblicherweise beim Parkieren auftreten, um ggfls. auswertbares Senken/Heben von Font/Heck zu erzielen. Auch wäre hier nicht mehr nachvollziehbar, wie die statische Niveaulage der Fahrzeuge war (Beladungszustand). Außerdem bewirkt die Aufhängungsgeometrie der Achsen häufig auch Kompensation von Nickbewegungen.
Stark zu bezweifeln, dass sich ein Gutachter dafür hergibt, eine Aussage pro oder contra zu geben. Täte er’s dennoch (der Kohle wegen), würde ein leicht zu erbringendes Gegengutachten das wertlos machen.
Gruß
Karl
P.S.: Zwar liegt’s schon Jahre zurück : Aber ich hatte schon selber (damals) als (Ober)-Gutachter mit sehr dürftigten Indizien zu tun. Dann muss auch der Gutachter so kompetent sein und feststellen, dass mach eine Frage nicht mehr zu beantworten ist.

Gruß
roland