Kfz sachverständiger

Liebe/-r Experte/-in,

Ich hatte vor mir ein Neufahrzeug zuzulegen und auch schon einen Käufer für meinen Gebrauchtwagen (Audi A4 4 Jahre alt) in Sicht.
Nun hatte ich heute leider einen Auffahrunfall mit erheblichem Frontschaden.Der Schaden wird bei ca. 6000-7000€ liegen. Meine Vollkasko würde den Schaden bezahlen, der Audi Vertragspartner hat mir aber jetzt angeboten das Fahrzeug nicht zu reparieren sondern in Zahlung zu nehmen.
Ist diese Variante ratsam zumal ich das Fahrzeug nach der Reperatur ja als Unfallfahrzeug sicher schwer verkauft bekomme? Wie würde so etwas dann mit Audi und der Versicherung normalerweise abgerechnet?
Ich möchte das Fahrzeug in keinem Fall weiter fahren sondern in jedem Fall trotzdem ein Neufahrzeug kaufen.

Danke für ihren Ratschlag wie ich mich in so einem Fall am besten (kostengünstigsten) aus der Affäre ziehe.

Frank W.

Liebe/-r Experte/-in,

Ich hatte vor mir ein Neufahrzeug zuzulegen und auch

schon

einen Käufer für meinen Gebrauchtwagen (Audi A4 4

Jahre alt)

in Sicht.
Nun hatte ich heute leider einen Auffahrunfall mit

erheblichem

Frontschaden.Der Schaden wird bei ca. 6000-7000€

liegen. Meine

Vollkasko würde den Schaden bezahlen, der Audi

Vertragspartner

hat mir aber jetzt angeboten das Fahrzeug nicht zu

reparieren

sondern in Zahlung zu nehmen.
Ist diese Variante ratsam zumal ich das Fahrzeug nach

der

Reperatur ja als Unfallfahrzeug sicher schwer verkauft
bekomme? Wie würde so etwas dann mit Audi und der

Versicherung

normalerweise abgerechnet?
Ich möchte das Fahrzeug in keinem Fall weiter fahren

sondern

in jedem Fall trotzdem ein Neufahrzeug kaufen.

Danke für ihren Ratschlag wie ich mich in so einem

Fall am

besten (kostengünstigsten) aus der Affäre ziehe.

Frank W.

Hallo,

ohne genaue Zahlen ist ein Rat in der Angelegenheit
nicht möglich. Ausserdem ist mir nicht ganz klar warum
nun plötzlich der Audi-Verkäufer plötzlich an dem
Unfallwagen interessiert ist, wenn Sie doch davor an
Privat verkaufen wollten. ??? Es gibt zu viele
Fragezeichen in Ihrer Schilderung.

Bitte um genaue Schilderung mit Zahlen - dann rate ich
Ihnen was Sie tun sollten.

mfg

Walter Dettinger

Hallo Herr Dettinger

erst einmal danke für die schnelle Antwort :smile:
Meine Frage ging in erster Linie dahin das ich überlege ob ich:

  1. das Fahrzeug unter Inanspruchnahme meiner Vollkasko reparieren lasse und dann versuche das Unfallfahrzeug privat zu verkaufen oder

  2. das Unfallfahrzeug ohne Reparatur zum Restwert an Audi abgebe und den Unterschied zum Wiederbeschaffungswert von der Versicherung kassiere.

Im ersten Fall sehe ich das Risiko das evtl. nicht alle Schäden langfristig behoben wurden und ein Verkauf eines Unfallfahrzeugs derzeit sicher schwierig wird.

Bei Variante 2 sehe ich eigentlich keine Nachteile und ich könnte mir sofort den gewünschten Neuwagen beschaffen.

Die detalierten Zahlen bzgl. Schaden und Restwert etc. bekomme ich am Dienstag. Würde mich dann gerne nochmal melden.

Ermittelt der Gutachter eigentlich grundsätzlich Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs und hält sich die Versicherung normalerweise daran?

Gruss
Frank Weber

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nochmal - ohne Zahlen kein guter Rat möglich. Wir
sollten also abwarten bis Ihr Gutachten da ist.

Der Gutachter wird in diesem Fall von Ihrer
Versicherung beauftragt. Sie haben im Kaskofall nicht
das Recht selbst einen freien Gutachter zu wählen.

Der Gutachter muss normalerweise die Reparaturkosten,
den Wiederbeschaffungswert und den Restwert ermitteln.

Ihre Versicherung entscheidet dann meistens „über Ihren
Kopf hinweg“ was für sie (die Versicherung) am
billigsten ist.

Mit etwas Widerstand Ihrerseits kann es auch gelingen,
die für Sie beste Lösung zu erreichen.

Das bedeutet jetzt, abwarten bis das Gutachten kommt
und dann gehts weiter.

Die Interessen der Versicherung kollidieren i.d.R. mit
Ihren Interessen. Sie sollten sich deshalb ohne
unabhängige Beratung nicht von der Versicherung auf
irgend einen Weg festnageln lassen.

Merke: Die Versicherung und deren Beauftragte
(Sachverständige, Sachbearbeiter etc.) sind die
schlechtesten Berater auf der ganzen Welt für Sie in
einem solchen Fall. Ihr Rat ist deshalb absolut nichts
wert - im Gegenteil, meist ist das Gegenteil dessen was
geraten wird, genau das richtige für den Geschädigten.

Mfg

Walter Dettinger

Sie können den Schaden abz. einer Selbstbeteiligung an den Händler abtreten. Kein Problem.
Händler soll ihnen doch beide möglichkeiten vorrechnen. Dann können Sie entscheiden. Gruß Bräu

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]